Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sommerzeit
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, f.
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auch Sommers-
Zeitraum des Sommers (I); bei/in/zu Sommerszeit (uä.) sommers, während des Sommers, im Sommer; Arbeitszeiten und -löhne differieren im Sommer und Winter, abhängig von der Dauer des Tageslichts u. den jahreszeitlichen Arbeitsbedingungen
Zeitraum des Sommers (I); bei/in/zu Sommerszeit (uä.) sommers, während des Sommers, im Sommer; Arbeitszeiten und -löhne differieren im Sommer und Winter, abhängig von der Dauer des Tageslichts u. den jahreszeitlichen Arbeitsbedingungen
bdv.:
sommerszeit
vgl.
Sommertag (I)
- vor eyn graf in wintertit to makende ... iiii nige s., in sommertit iii nige s.1477 HildeshUB. VII 565Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- sollen alle vorzeisete maltze, bey winterzeiten fuͤr drey schlaͤgen, vnd bey sommerzeiten fuͤr sieben schlaͤgen, vmb vormeydung willen allerley vnterschleiffs, in die muͤhlen ... gebracht werden1577 CCMarch. IV 4 Sp. 40Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- alles obgesetztes [Aufzählung der Löhne von Bauhandwerkern] auf die sommerzeit, nemlich von gregorii [12.3.] an bis zu dem herbstend inschließlich zu verstehen1623 Schmidt,MünsterWohnungsw. 18
- die zechen in den würthshäusern ... sollen zur sommerzeit nit über 6 uhren und wintherzeit nit über 5 uhren ... währen bey straff1625 FreibDiözArch. 27 (1899) 322
- dass sie bei jetziger sommerszeitt bis auf bartholomaei [24.8.] frühe vor 7 uhrn unnd hernachmals vor 8 uhren kein stück saltz einstecken und ufladen sollenn1647 ZThür.2 6 (1889) 516
- dieweil vast aller orten uffem land durch die unmüeßige sommerszeit die grichtsstuben beschloßen gehalten werdend1654 BernStR. VII 1 S. 633Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- von jedweder schwin, so der getwelven by winter oder sommertidt ungeplüket antreffen können, mögen se thom ringesten 2 ß nehmen1656 SchleswDorfO. 78
- daß beruͤhrter zapffenstrich ... zu sommerszeit vom 1 tag maji biß auf michaelis [29.9.] umb 10: hiervon aber biß auf den 1 tag maji umb 9 uhren umbgeschlagen ... werden soll1661 HessSamml. II 598Faksimile (ca. 296 KB)
- bei handwerkern, die um den taglohn arbeiten, wird ein unterschied zwischen sommer- und winterzeit gemacht. in Wirtemberg waͤhrt jene von petri stulfeir [22.2.] bis galli [16.10.], diese aber von galli bis petri stulfeir1779 Weisser,RHandw. 251Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der winter-taglohn ist weniger als der lohn zu sommer-zeiten, weil der arbeit-stunden auch nicht so vile sind1779 Weisser,RHandw. 252Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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