Sondersiechenbrief, m.
Sondersiechenbrief, m.
amtl. Bescheinigung für eine auf Sondersiechtum untersuchte Person, ob die Erkrankung vorliegt oder nicht
vgl.
Sondersiechenschau
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H. ein sondersiechenbrieff1544 BernRatsman. I 362
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sondersiehenbrieff, so ein person auff besichtigung damit behefftet sein befunden worden1610 Sattler,Thes.³ 816
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außsatz oder sondersiechenbrieff, so ein person auff besichtigung damit nit behafftet sein befunden worden1610 Sattler,Thes.³ 816