Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sonnwendfeuer

Sonnwendfeuer

, n.

auch Sonne(n)-; mit zahlreichen entstellten Formen
am Vorabend oder Abend der Sonnwende entzündetes großes Feuer im Freien; häufig im Rahmen von Festlichkeiten; zT. verboten wegen der Brandgefahr; auch übtr. großes Feuer, Feuersbrunst
  • da macht im der alt herr ain simentfuir in die hochzeit, und prant das geschloß W. auß, wann er den hyrat nit gern sach
    Anf. 15. Jh. AugsbChr. I 123
  • am 24. tag juni an sant johanns tag do lud markgraf F. ... all fürsten und die erbern frawen, der komen pei 66 ... und was ein groß suͤnbentfewer gemacht, do tantz man, und warn köstlich singer alda
    Ende 15. Jh. NürnbChr. V 495
  • an sant johannes baptiste abend ließ hertzog P. machen ... auff dem fronhoff ain sibentfeur 
    1. Hälfte 16. Jh. AugsbChr. IV 72
  • sollen die leichtfertige kübeldänz ... so dann das sinnsfeyr ... abgeschafft sein bey straff
    1554/1649 WürtLändlRQ. I 515
  • all fürfäng vor den fenstern die nit von alter heerkumben sein, die sullen an dem sunnabent weckgebrochen werden. ob si aber nit weckgebrochen werden, so mügen si die jungen knecht zu dem sunnabentfeur abbrechen und sein niemant darumb pflichtig
    1604 NÖsterr./ÖW. VIII 787
  • das sogenannt sonnenwendt- oder zimmetsfeur 
    1653 Nürnberg/Schmeller2 II 300
  • derwegen [Brandgefahr] ... sonnenwenthfeuer nächst am ort ... abgestelter verbleiben solle
    um 1760 NÖsterr./ÖW. VIII 295
  • müssen abergläubische missbräuche, als sonnenwendfeuer am st. johannvorabend ... nicht gestattet [werden]
    1786 ZVk. 9 (1899) 95
  • muͤssen aberglaͤubische mißbraͤuche, als sonnewendfeuer am st. johann und walburgis vorabend ... nicht gestattet, und ... der behoͤrde angezeigt werden
    1787 HdbchÖstGes. XIII 357
  • das hier zu land uͤbliche sonnenwendfeuer ... soll besonders in staͤdt- und maͤrkten aller orten auf den gaͤssen, auch nahe bey den haͤusern ... verbothen seyn
    1791 KurpfSamml. V 219
  • die johanns- oder sonnwendtfeuer sind bey vermeidung empfindlicher geld- oder leibstraffn ... abgestellt
    1792 Hinterseer,Gastein 401
  • damit durch unvorsichtigkeit keine feuersgefahr verursachet werde, ist ... das sogenannte sonnenwendfeuer auf das schaͤrfeste verboten
    1795 Kropatschek,KKGes. V 60
unter Ausschluss der Schreibform(en):