Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sorglosigkeit

Sorglosigkeit

, f.

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Unachtsamkeit, Nachlässigkeit, mangelnde Sorgfalt (I) 
vgl. Sorge (I)
  • daß ein oder mehrere arrestaten aus sorglosigkeit, verschulden oder wol gar mit einverstaͤndniß der wache ... entfluͤchteten
    1770 HambGSamml. IX 531
  • der pflegebefohlne selbst kann die bemerkte sorglosigkeit oder untreue seines vormundes dem gerichte anzeigen
    1794 PreußALR. II 18 § 930
  • in dem falle eines ... aus einer auffallenden sorglosigkeit verursachten schadens ist der beschaͤdigte volle genugthuung ... zu fordern berechtiget
    1811 ÖstABGB. § 1324
unter Ausschluss der Schreibform(en):