Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): soulagieren

soulagieren

, v.

entlasten
  • damit ... ratione derer dragoner-quartiere durchgaͤngig die gleichheit beobachtet, und der qvartiers-mann hierunter soulagiret werde
    1737 AltenburgSamml. I 385
  • daß die durch die heillose directorial-willkuͤhr bisher so sehr leidende ... reichs-staͤnde ... endlich soulagiret werden
    1774 Moser,JustizVerf. II 318
unter Ausschluss der Schreibform(en):