Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Souveränität

Souveränität

, f.

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(von einem einzelnen Herrscher, von mehreren Personen oder vom Volk ausgeübte) höchste Staatsgewalt, Herrschaftsgewalt
  • sölte ... die jurisdiction über die manschaft der souverainitet oder oberherlicheit halb dheins wägs gesteigert werden
    1555 SaanenLschStat. 179
  • so behalten wir uns ... vor ... alle herlichkeit der souverainitet und oberlandtsherschung
    1571 SaanenLschStat. 196
  • der statt Bern vnderthan vnd landtsessen vnder ihr supherenitet gehoͤrent
    1609 Goldast,Reichshandl. Einl.
  • souverainitet hoch- undt obberherrligkheit oder judicatur
    1696 Büeler 82
  • [pflichten des regenten:] obwohl der regent seiner souvrainitaͤt halber keine obligation ex jure civili auf sich hat; so bindet ihn doch jus naturæ so gut als seine unterthanen
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 62
  • ein jeder staat enthält drei gewalten in sich, ... die herrschergewalt (souveränität) in der des gesetzgebers, die vollziehende gewalt in der des regierers ... und die rechtsprechende gewalt
    1797 Kant,Rechtslehre 119
unter Ausschluss der Schreibform(en):