Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Souveränitätsrecht

Souveränitätsrecht

, n.

Recht auf Unabhängigkeit, Selbständigkeit (als Herrschaftsprivileg)
  • uncontestierliches souverainetet recht 
    1663 ArchBern 24 (1918) 73
  • die päbstliche eidesformel ... welche ... mehrere solche dinge enthält, die ... mit den wesentlichsten souverainitaets rechten in dem offenborsten widerspruch stehn
    1782 Josephinismus II 347
  • [dass] die katholische geistlichkeit nur insofern im besitz ihres geistlichen amtes und der geistlichen gerichtsbarkeit verbleibe und verbleiben könne, als dadurch nicht unsere souverainitätsrechte leiden
    1802 Münster (Westf.)/ZDKulturg.2 4 (1875) 260
  • die spaͤterhin mit den alliirten maͤchten geschlossenen vertraͤge, in denen diese die souverainetaͤts-rechte der dem bunde beitretenden fuͤrsten sichern
    1814 AktWienKongr. I 1 S. 69
  • auch diesem privilegirten gerichtsstand sowohl in contentiosis als non contentiosis, wovon die letze ohnehin kuͤnftig bei den rittercantonen verbleiben werden, tritt kein souverainitaͤtsrecht in den weg
    1814 AktWienKongr. I 3 S. 112
unter Ausschluss der Schreibform(en):