Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Souveränitätsrecht
Artikel davor:
Sortenzettel
1sortieren
2(sortieren)
Sortileg
(sott)
soulagieren
souverän
Souverän
Souveränfürst
Souveränität
Souveränitätsrecht
, n.
Recht auf Unabhängigkeit, Selbständigkeit (als Herrschaftsprivileg)
- uncontestierliches souverainetet recht1663 ArchBern 24 (1918) 73
- die päbstliche eidesformel ... welche ... mehrere solche dinge enthält, die ... mit den wesentlichsten souverainitaets rechten in dem offenborsten widerspruch stehn1782 Josephinismus II 347
- [dass] die katholische geistlichkeit nur insofern im besitz ihres geistlichen amtes und der geistlichen gerichtsbarkeit verbleibe und verbleiben könne, als dadurch nicht unsere souverainitätsrechte leiden1802 Münster (Westf.)/ZDKulturg.2 4 (1875) 260
- die spaͤterhin mit den alliirten maͤchten geschlossenen vertraͤge, in denen diese die souverainetaͤts-rechte der dem bunde beitretenden fuͤrsten sichern1814 AktWienKongr. I 1 S. 69
- auch diesem privilegirten gerichtsstand sowohl in contentiosis als non contentiosis, wovon die letze ohnehin kuͤnftig bei den rittercantonen verbleiben werden, tritt kein souverainitaͤtsrecht in den weg1814 AktWienKongr. I 3 S. 112