Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spähgeld

Spähgeld

, n.

Entgelt eines Spähers 
  • [dem R. von Uri wird bezüglich des versprochenen] spächgelts [eine Empfehlung an die Landschaft Luggarus ausgestellt]
    1599 EidgAbsch. V 1, 2 S. 1612