Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spätzelrede

Spätzelrede

, n.

stichelnde, spöttische Äußerung
vgl. Spätzwort
  • ambtleuthen [solle] forthien aller und ieder ... spätzelreden, tratz- und stichworten sich gar und genzlich zu müssigen und vorenthalten bei peen zechen schillingen verbotten ... sein
    1610 BaselRQ. I 1 S. 481