Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): spatig
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spatig
, adj.
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an Spat leidend
- wer ein hauptmürdig, buchstoͤssig, spaͤtig oder ful roß verkaufft oder vertuschet1615 BernStR. VII 2 S. 753Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
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