Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spatland

Spatland

, n., Späteland, n.

auch spet- 
eingedeichtes Gebiet; auch: wie Spittkoog 
bdv.: Deichland
  • wo ein jder sin dickmate heft, schal he deß spetlandes mith der gresung binnen und buten dickes mechtich sin
    1572 NordstrandLR.(nd.) 259
  • soll sich keiner unterstehen, ... in- oder außerhalb eines andern teich zu späten und also dessen spatland zu verderben
    1634 Feikes,DeichlastNordfriesl. 205
  • ob spaͤteland zubezahlen? ... nachdem das land zu des koges besten gespaͤtet ist, so finden wir, daß sie das spaͤte-land bezahlen sollen
    1690 Hackmann Mantissa 9
  • spaͤtenland, ist dasjenige land, welches behuef verfertigung und unterhaltung der deiche, ausgepuͤttet oder ausgegraben worden
    1792 Benzler,DeichWB. II 174
unter Ausschluss der Schreibform(en):