Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spatzenschütze
Artikel davor:
(Spatestechung)
Spatfenster
spatig
spätig
Spatland
Spätling
(Spätschaub)
Spatz
Spätzelrede
Spatzenkopf
Spatzenschütze
, m.
Gemeindebediensteter, der ua. Spatzen abschießt
vgl.
Rabenschütze
- raben- und spatzenschützen [geloben] ... der herrschaft getreu und hold zu sein, ... die schädlichen raben und spatzen wegzupürschen17. Jh.? Breining,Alt-Besigheim 65
- der forstbediente ist erst zu befragen, ob die zu spatzenschuͤtzen vorgeschlagenen nicht vorhin der wilddieberey verdaͤchtig geworden seyen, und es ist ihm zu bedeuten, auf die spatzenschuͤtzen kuͤnftig genau achtung zu geben1803 WeistNassau III 55Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
Artikel danach:
Spätzwort
spazieren
Spazierenfahren
spazierengehen
Spazierfahrt
Spaziergang
Spazierjunker
Speck
Speckamt