Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spatzenschütze

Spatzenschütze

, m.

Gemeindebediensteter, der ua. Spatzen abschießt
  • raben- und spatzenschützen [geloben] ... der herrschaft getreu und hold zu sein, ... die schädlichen raben und spatzen wegzupürschen
    17. Jh.? Breining,Alt-Besigheim 65
  • der forstbediente ist erst zu befragen, ob die zu spatzenschuͤtzen vorgeschlagenen nicht vorhin der wilddieberey verdaͤchtig geworden seyen, und es ist ihm zu bedeuten, auf die spatzenschuͤtzen kuͤnftig genau achtung zu geben
    1803 WeistNassau III 55
unter Ausschluss der Schreibform(en):