Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spazierjunker

Spazierjunker

, m.

Müßiggänger
  • [der Bettelvogt soll] die spazier junkern unter der predigt vor dem thor und auf dem kirchhofe mit einer peitschen in die kirche treiben
    1564 Halberstadt/Sehling,EvKO. I 2 S. 492