Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spedition

Spedition

, f.

Versendung, Transport (von Handelswaren)
bdv.: Spedierung
  • von in- und außländischen kauffleüthen wegen schlechter spedition und üebler wartung ihrer in den susten liegender waaren geführte klägdten
    1742 BernRQ. II 7 S. 327
  • commissionen, speditionen oder faktoreyen für auswärtige kaufleute darf kein mäkler übernehmen
    1794 PreußALR. II 8 § 1325
  • sind ihm [empfänger] die waaren zur weitern spedition überschickt, so muß er sie nicht eher versenden, als bis die vorgeschriebene angabe des werths geschehen ist
    1794 PreußALR. II 8 § 1891