Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Speicherleute

Speicherleute

, pl.

Häuslinge (I) in einem Speicher (III) 
  • die spikerleute sollen alle quartal ein jeder 1 ß geben
    1600 PrignitzVis. 226
  • die speicher-leute, oder freyhaͤußler aber, die eigen haus und garten haben, muͤssen da, wo sie keine miete geben, nach proportion mehr dienen, oder auch, wenn sie miete geben, dennoch sich gefallen lassen, solche gegen billigen dienst abzurechnen
    1766 NCCPruss. IV 528