Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): speichermäßig

speichermäßig

, adj.

den Qualitätsvorgaben für Speicherkorn entsprechend
  • soll er [schäffer] jährlichs ... einhundert malter, alles guter speichermäßiger früchte, vor gnädigste herrschaft liefern
    1673 KirchheimW. 243
  • [alljährlich solle H.] an unsere kellerey W. ... zehn malter vier simmern korn in guter und speichermässigen frucht auf seine gefahr und kosten liefern
    1787 WeinheimGBl. 21 (1949) 98
unter Ausschluss der Schreibform(en):