Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spettbürger

Spettbürger

, m.

wie Pfahlbürger; im Beleg fehlerhaft gedeutet
Sachhinweis: Schmidt,StraßbGN.2, S. 154-155
  • wie die von S. gar grosse zahl der seinen zu burgere empfingen, die doch nicht recht burger da wuͤrden, sondern allein spoͤtt-burgere oder pfalburgere waͤren, dann sie mit ihrem leib und gut außwendig im land hinder ihm und andern herrschafften sessen ... und den herrschafften darunter sie gesessen daran spotteten
    1698 Wencker,CollJ. II 1 S. 63