Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spielbank

Spielbank

, f.

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wie Spieltisch 
  • würde aber jemandts vorsetzlicher weiße das gepredigte wortt gottes versaumenn ... unndt an sohn- und feyrtagenn ... auf den spiellplätzenn unndt -bänckenn, auch veldtgüetternn, sich ... finnden laßenn, ... dieselben sollen ... mit dem gefengknuß gestrafft werdenn
    1597 Hanau/Sehling,EvKO. X 412
  • [clerici duͤrffen] nicht spielen, noch auf der spielbanck sitzen
    1678 Stieler,Advokat I 373