Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): spielen
Artikel davor:
Spiegler
Spieglerzunft
Spieker
Spiel
Spielbank
Spielbrett
Spielbruder
Spielbuße
Spieleinung
(Spielekuchen)
spielen
, v.I ein Spiel (I), insb. um Geld oder (Wert-)Sachen, spielen; an einem Spiel (I) teilnehmen; (kommerziell) ein Spiel (I) betreiben; beim Militär: um das Leben spielen als Form der Begnadigung für einzelne Verurteilte
II musizieren, (ein Musikinstrument) bespielen; (ein Spiel VII) darbieten, aufführen oder aufführen lassen
III Kinderspiele spielen
V handeln, betreiben, (mit jm.) verfahren, (eine Tat) begehen; jm. etw. in die Hände spielen jm. etw. findig und unbemerkt zuschieben oder zuschanzen; jn. aus der Stadt spielen jn. vertreiben; Vaterspiel spielen Vetternwirtschaft, Nepotismus betreiben
VI Geschlechtsverkehr haben; auch von Tieren
Artikel danach:
Spieler
Spielere
Spielerei
(Spielfrau)
Spielfrevel
(Spielgaden)
Spielgeld
Spielgesellschaft
Spielgesetz