Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spielleutengesellschaft
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Spielleutengesellschaft
, f.
wie Spielleutzunft
- ist einhöllig bey denen meisten theil aus denen spielleuthen gesellschaft verblieben, daß sich kein spielmann ... unterstehen ... einige zanckereyen anzufangen1695 Prag/W. Salmen, Jüdische Musikanten und Tänzer (Innsbruck 1991) 168