Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spielmagd

Spielmagd

, f.

wie Spielweib (I) 
  • sie [der Hexerei Angeklagte] ... habe bei solchem dantz spiellmagdt sein müssen ... ihre dantzgesellen seyen lauter beese gaister gewesen
    1615 Cramer,GrfschHohenz. 155
unter Ausschluss der Schreibform(en):