Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spieltafel

Spieltafel

, f.

wie Spieltisch 
  • welcher ... offentliche spiel-plaͤtze, tisch, oder taffel haͤtte, und hiervon seine monath- oder obausgezeigte jahrs-bezahlung abgelegt zuhaben, nicht zeigen koͤnte, sodann auff betrettenden fall die kegel-plaͤtze, spiel-taffeln und dergleichen, von der rumor-wacht ipso facto zerschlagen und ruinirt werden sollen
    1692 CAustr. I 122
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