Spießmacherordnung, f.
Spießmacherordnung, f.
Zunftordnung der Spießmacher
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spiesemacherordnung: [der neu aufgenommene Meister gibt] denen 4 meistern, so dem schmied- oder meisterstuck beywohnen, vier viertel wein1659 BambBer. 46 (1883) 95