Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spinnerei
Artikel davor:
Spindelteil
Spindelweg
Spindler
Spindsaat
1Spinne
2Spinne
spinnefeind
spinnen
Spinnenfresser
Spinner
Spinnerei
, f.
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I
Manufaktur zur Herstellung von Fäden, Garnen und zT. auch weiteren Textilprodukten
bdv.:
Spinnhaus (I)
- inspectores sollen ... alles, was den wollmanufacturen und spinnereyen schaͤdlich, aus dem wege [räumen]1764 Bergius,SammlLandesG. VII 330
- in und bey denen spinereyen arbeiten folgende ... der spinn meister ... baumwollen streicher ... baumwollspinner1766 Krüger,PreußManufakt. 495
II
wie Spinnstube (II)
- daß die große prassereyen auf hochzeiten, ... mergel-zehrungen und spinnereien wieder aller orten im schwange gehen, wodurch ... unsere getreue unterthanen ... in merkliche kosten und schaden gestuͤrzet ... werden1748 LVerordnLippe II 41
III
Herstellung von Spinnereiwaren; auch der betreffende Wirtschaftszweig
- damit die kinder sowohl als erwachsene pensionisten ihren unterhalt zum theil durch die spinnerey erwerben moͤgen, ist man bedacht mit dem spinnmeister den accord zu treffen1764 UrkNordReiche I 341
- [spinnschulen für kinder] beyderley geschlechts, die der spinnerey noch nicht kuͤndig sind1765 CAustr. VI 764
- verordnung die spinnerei betreffend1772 RheingauLändlRQ. 113
- fuͤr das jetzige jahr ... sind verschiedene praͤmien zur aufmunterung der induͤstrie und vermehrung und verbesserung der spinnerey und weberey ausgesetzt1788 Gadebusch,Staatskunde II 46Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)