Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spinnerei

Spinnerei

, f.

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I Manufaktur zur Herstellung von Fäden, Garnen und zT. auch weiteren Textilprodukten
  • inspectores sollen ... alles, was den wollmanufacturen und spinnereyen schaͤdlich, aus dem wege [räumen]
    1764 Bergius,SammlLandesG. VII 330
  • in und bey denen spinereyen arbeiten folgende ... der spinn meister ... baumwollen streicher ... baumwollspinner
    1766 Krüger,PreußManufakt. 495
II wie Spinnstube (II) 
  • daß die große prassereyen auf hochzeiten, ... mergel-zehrungen und spinnereien wieder aller orten im schwange gehen, wodurch ... unsere getreue unterthanen ... in merkliche kosten und schaden gestuͤrzet ... werden
    1748 LVerordnLippe II 41
III Herstellung von Spinnereiwaren; auch der betreffende Wirtschaftszweig
  • damit die kinder sowohl als erwachsene pensionisten ihren unterhalt zum theil durch die spinnerey erwerben moͤgen, ist man bedacht mit dem spinnmeister den accord zu treffen
    1764 UrkNordReiche I 341
  • [spinnschulen für kinder] beyderley geschlechts, die der spinnerey noch nicht kuͤndig sind
    1765 CAustr. VI 764
  • verordnung die spinnerei betreffend
    1772 RheingauLändlRQ. 113
  • fuͤr das jetzige jahr ... sind verschiedene praͤmien zur aufmunterung der induͤstrie und vermehrung und verbesserung der spinnerey und weberey ausgesetzt
    1788 Gadebusch,Staatskunde II 46
unter Ausschluss der Schreibform(en):