Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spitalbrief

Spitalbrief

, m.

ein Spital betreffende Urkunde; insb. wie Spitalfreiheitsbrief 
  • [wan ein beckerknecht erkrankt] und die brun oder daz beth lehr steht in dem spital, soll er es den buchsenmeistern laißen anzeigen, das er hinein begehr, die werden im dann behuelfflich seyn noch laut unsers spitalbrieffs und gerechtigkeit
    1451 FrankfZftUrk. II 268
  • [der Spitalmeister sei] außer den spitalbrief getreten
    1715 JbGlarus 16 (1879) 92
  • alldieweilen ihrer lieben voreltern ... ao 1560 den jewilligen hrrn. räthen ... kraft damals aufgerichteten, von oberkeitswegen ratificirten und mit gemeinem landssigel bekräftigten spitalbriefs das ganzliche gouvernement und verwaltung des spitals ... übergeben haben
    1716 JbGlarus 16 (1879) 104