Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spitalgesatz

Spitalgesatz

, n.

wie Spitalordnung 
  • [so ain spittäller] wider die vorbeschribenne spittall-gesaz sich vergreiffen wurdte, solle dergleichen yberthretter das erstemall durch die aufgestëlte spitllmaisster zur bösserung ernstlich vermahnet, das andertemall aber die wochentliche pfriendt entzogen, hierauf aber ... aus dem spittall gestossen werdten
    1691 QÖstG. XV 824