Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spitalhaus
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Spitalgebäu
Spitalgefälle
Spitalgeld
Spitalgericht
Spitalgesatz
Spitalgesinde
Spitalgestiftseinkommen
Spitalgrube
Spitalgrund
Spitalgut
Spitalhaus
, n.
Spital; Gebäude, in dem ein Spital untergebracht ist bzw. das zu einem Spital gehört
- [das der spitalmaister uns] gegeben hat das gemach in dem alten spitalhuse ob der siechstuben1437 Wörner,HospitalSchwGmünd 235Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- wie es mit den spittal- oder pfrund-, auch siechen- und pestilentzhausern bewant und gehalten werden soll1600 Hanau/Sehling,EvKO. X 453
- die gutenleuth-, spital-, kirchen- und elend-haͤuser betreffend befehlen wir ... deren gefaͤlle und einkommen zůsammen in ein corpus ... zu ziehen1699 Struve,PfälzKHist. 811Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- verkaufften sie [gericht und gemeind] das nächst daran gelegene spitalhauß, so ihnen von einem pfröndner heimgefallen1752 Sattler,Würt. 67