Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spitalhaus

Spitalhaus

, n.

Spital; Gebäude, in dem ein Spital untergebracht ist bzw. das zu einem Spital gehört
  • [das der spitalmaister uns] gegeben hat das gemach in dem alten spitalhuse ob der siechstuben
    1437 Wörner,HospitalSchwGmünd 235
  • wie es mit den spittal- oder pfrund-, auch siechen- und pestilentzhausern bewant und gehalten werden soll
    1600 Hanau/Sehling,EvKO. X 453
  • die gutenleuth-, spital-, kirchen- und elend-haͤuser betreffend befehlen wir ... deren gefaͤlle und einkommen zůsammen in ein corpus ... zu ziehen
    1699 Struve,PfälzKHist. 811
  • verkaufften sie [gericht und gemeind] das nächst daran gelegene spitalhauß, so ihnen von einem pfröndner heimgefallen
    1752 Sattler,Würt. 67
unter Ausschluss der Schreibform(en):