Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spitalperson

Spitalperson

, f.

Bewohner eines Spitals 
bdv.: Spitaler (I)
  • ein jede spitalsperson [soll] schüldig sein ... laster von einem oder mehr gehört und gesehen ... dem spitall, kasten oder haußmeister fürzubringen
    WolfenbüttelKO.(1569) 277
  • daß er [geistlicher] denen armen spittals-persohnen, so offt es nöthig, ... das hochwürdigste sacrament deß altars raiche
    1731 QÖstG. XV 646