Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spitzarbeiter
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, m.
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(zunftgebundener) Seiler (I), der kleinere Seile und andere Kleinteile herstellt
- weiln die spitzarbeiter mehisten theils nicht kauffmans guete wahr verfertigen ... alß[o] sollen dergleichen spitzarbeiter ... nicht ... maister zue werden, vihl weniger jungen zuelernen ferner gestattet werden1649 Reyscher,Ges. XIII 360Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dieweyl aber bey den spitz-arbeitern, deren lehr-jungen, junger gesellen und etlich anderen sachen halber sonderbare herkommen ... seyn, die mit dieser ordnung nicht voͤllig uͤbereinkommen1660 Reyscher,Ges. XIII 359Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in seestaͤdten unterscheiden sich die seiler in reif- und roͤffschlaͤger und ordinaire landseiler, welche man daselbst spitzarbeiter nennet ... die arbeit des landseilers bestehet in ... bindfaden ... sackband ... seidenwirkerschnuͤre1779 Bergius,NPolKamMag. V 259
- so kan ... ein seiler, der ein spizarbeiter ist, im reich nicht fortkommen, wenn er bei seilern, die stock-arbeiter sind, in einer zunft stehent1784 Bachmann,PfalzZwbrStaatsR. 287Faksimile - in Google Books
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