Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spitzarbeiter

Spitzarbeiter

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
(zunftgebundener) Seiler (I), der kleinere Seile und andere Kleinteile herstellt
  • weiln die spitzarbeiter mehisten theils nicht kauffmans guete wahr verfertigen ... alß[o] sollen dergleichen spitzarbeiter ... nicht ... maister zue werden, vihl weniger jungen zuelernen ferner gestattet werden
    1649 Reyscher,Ges. XIII 360
  • dieweyl aber bey den spitz-arbeitern, deren lehr-jungen, junger gesellen und etlich anderen sachen halber sonderbare herkommen ... seyn, die mit dieser ordnung nicht voͤllig uͤbereinkommen
    1660 Reyscher,Ges. XIII 359
  • in seestaͤdten unterscheiden sich die seiler in reif- und roͤffschlaͤger und ordinaire landseiler, welche man daselbst spitzarbeiter nennet ... die arbeit des landseilers bestehet in ... bindfaden ... sackband ... seidenwirkerschnuͤre
    1779 Bergius,NPolKamMag. V 259
  • so kan ... ein seiler, der ein spizarbeiter ist, im reich nicht fortkommen, wenn er bei seilern, die stock-arbeiter sind, in einer zunft stehent
    1784 Bachmann,PfalzZwbrStaatsR. 287
unter Ausschluss der Schreibform(en):