Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spreißung
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, f.
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Zerteilen, Zerhacken; hier: von geernteten Kohlköpfen, um für den Verkauf mehr Volumen vorzutäuschen
- kohlmesser: ... [sollen] gute acht haben, daß von denen kohl-bauern in einfuͤllung der koͤrbe, mit spreisung groben kohls oder braͤnde, und dergleichen, kein unziemlicher vortheil gebrauchet, sondern die koͤrbe recht eingeebnet und voll angefuͤllet ... werden1693 Schönberg,Berginformation 106
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