Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Spreit)

(Spreit)

, subst.

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wie Sprengmast 
  • wofür sie die jetzige mast erkennen? G. sie wissen nichts zu finden, denn es sei leib und spraeid [aL.: es sey sprang mast]
    1574 Niedersachsen/GrW. IV 670
unter Ausschluss der Schreibform(en):