Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sprengung

Sprengung

, f.

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Explosion, Zerstörung mit Hilfe von Sprengstoff
  • demolition und sprengung der gemeinen und privat-gebaͤude ausser der stadt, damit selbige dem feinde nicht zum vortheil gereichen moͤchten
    1678 Lünig,RKanzlei III 781
  • auf der brücken wird mit der gestern angefangenen demolitions-arbeith fleißig forthgefahren, wie dan zu sprengung des disfähligen bogens verschidene bergknappen die nöthigen löcher in die quatersteine bohren, die zimmerleuthe aber das hiezu benöthigende holtz auf denen plätzen auszimmern
    1744 MittDBöhm. 34 (1896) 337