Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sprenzling

Sprenzling

, m.

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ein kleiner Fisch
  • soll man keinen sprentzling nehmen vor dem jahr, das ist von einem april zum andern, allein ein essen auff des fisch-herrn tisch: einer schwangern frauen oder krancken menschen
    1545 CAustr. I 363
unter Ausschluss der Schreibform(en):