Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sprock

Sprock

, n.?

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Reisig, dürre Äste, Zweige
  • sarmentum sprocco 
    um 1300 AhdGl. IV 177, 23
  • ein erbkother solle haben stock und sprock und mitt einem beill dritten halben fuß lang auff einen duren ast schlagen: waß er im wollen schlaget, mag er hinnehmen
    18. Jh. BerDLk. 41 (1968) 104
  • privat-gerechtsamen: ... das recht zu reisholz, zu stock und sprock 
    1802 BeitrStatBerg I 160
unter Ausschluss der Schreibform(en):