Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spruchbuch

Spruchbuch

, n.

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Protokollbuch zur Eintragung von Ratsbeschlüssen uä., Ratmanual 
  • haben den nüwen organisten bestellt und im einen jarsold geben, als im spruchbuch 
    1503 BernRatsman. I 175
  • [rhattschryber soll] jaͤrlich ein nüw manual und spruchbůch machen
    1533 BernStR. V 14
unter Ausschluss der Schreibform(en):