Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spruchrechten
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, n.
Entscheiden mittels eines Spruchs (II od. III)
- daß alle in civil- und criminal-sachen ergangene acta ... im schoͤppenstuhl zu Jena zum spruch-rechtens versendet werden sollen1695 AltenburgSamml. I 177Faksimile - in Google Books
- die acten an ein unpartheyisch juristen-collegium zum spruch-rechtens verschicket1720 Beck,Obergerichtb. 222
- wenn nun dergleichen punctation von denen partheyen unterschrieben worden, so wird daraus ein sicherer beweiß genommen, und kan auf dessen recognition sicher geklaget, und darnach die sentenz oder spruch-rechtens eingerichtet werden1748 Struve,Erkl. 323