Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sprudler

Sprudler

, m.

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Gerät zum Aufschäumen von Flüssigkeiten; hier zum betrügerischen Erhöhen des Volumens
  • um dem publikum reine und unverfaͤlschte milch zu verschaffen, wird der gebrauch des querls (sprudlers) hiermit ... verbothen
    1792 Kropatschek,KKGes. I 398