Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sprücke

Sprücke

, f.

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Gemeindelandsanteil
  • spruͤcke ... gewisse ungleiche grase-flecken ..., welche ein jeder nachbar von einem gemeinde-stuͤcke zu seinem antheile eingeraͤumet bekommen
    1749 Klingner I 337