Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Spukerei

Spukerei

, f.

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Erscheinen eines Gespenstes (II), Geistererscheinung
  • ein kerl wegen hausdiebstahls und gemachter spockerei [bestraft]
    1700 Löschin,BeitrDanzig III 65
  • die umstaͤnde, welche von der spukerei angefuͤhret waren, gaben handgreiflich zu erkennen, daß eine betruͤgerei darunter verborgen liegen muͤste
    Heineccius,AkadRed. 710