Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatskluge

Staatskluge

, m.

in der Staatskunst bewanderte Person
  • die staats-klugen ... sind ... nicht uͤbereinstimmig, worinnen eigendlich der reichthumb eines staats bestehe
    1684 Sauter,Staatserm. 298
unter Ausschluss der Schreibform(en):