Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsobergewalt

Staatsobergewalt

, f.

höchste Gewalt (II) in einem Staat (XIII) 
bdv.: Staatsgewalt
vgl. Obergewalt
  • [zum ordentlichen krieg] gehoͤret, daß er ... von solchen, bey denen die staats-obergewalt beruhet, gefuͤhret werde
    1691 Pufendorf,Sittenlehre 580
  • da die staatslehen oͤffentliche guͤter im strengen verstande sind, indem ihr eigenthum bey dem ganzen staate ist; so haben alle rechte und wirkungen der staatsobergewalt auf derley oͤffentliche guͤter auch einen vollkommenen bezug auf diese lehen
    1811 Heinke,NÖLehenR. I 185