Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsregel

Staatsregel

, f.

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für einen Staat (XIII) geltende Grundregel, (ungeschriebenes) Verfassungsprinzip; auch: auf die Beförderung des Staatsinteresses abzielende politische Handlungsmaxime
  • daß in iustitzsachen zwischen vnsern ... vnterthanen oder frembden die vor vnsern hohen gerichtsstellen klagen, vnter dem schein ... also genanter politischer vnnd stats regeln anders alß wie sichs den beschriebenen vnd landuͤblichen rechten vnd proceß nach gebuͤhret, verfahren ... werde
    Seckendorff,Fürstenstaat (1656) 308
  • können wir wohl nicht begreifen, was j.ch.d. außer denen staatsregeln für rechtsgründe eigentlich für sich habe
    1659 ProtBrandenbGehR. V 598
  • [Buchtitel: J.E. Keßler,] reine und unverfaͤlschte staats-regul, christlicher staats-fuͤrsten und regenten [Nürnberg 1678]
  • inmassen es denn jeder zeit vor eine feste und unumbstößliche staats-regel gehalten worden, daß der mächtigere den schwächeren nicht leicht irritiren solle
    1684 Sauter,Staatserm. 110
  • die irregularen republiquen [sind] ... nicht etwan vor einen gebrechen oder mangel, so in der verwaltung der republique stecke, anzusehen, sondern vielmehr davor zu halten, daß dergleichen form durch oͤffentliche gesetze und gewonheiten wider die gemeinen staats-reguln vor rechtmaͤßig und richtig eingefuͤhret worden
    1691 Pufendorf,Sittenlehre 493
  • damit eine solche auswaͤrtige maͤchtige cron ja so vil autoritaͤt und vermoͤgen im crays ... gegen das alte reichs-herkommen und gruͤndliche staats-regeln nicht erhalten moͤchte
    1700 Moser,StaatsR. 27 S. 566
  • es giebt besondere beschaaffenheiten einzelner staaten ... um deren willen, zu erhaltung des staats oder dessen festgestellten verfassung, gewisse regeln beobachtet werden muͤssen, die von den allgemeinen staatsklugheits-regeln abweichen. diese regeln pflegt man arcana imperii ... oder geheime staatsregeln zu nennen
    1761 Achenwall,Staatsklugh. 268
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