Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsregent

Staatsregent

, m.

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einen Staat (XIII) regierender Herrscher
  • so hat sie [republique] auch ihre eigene rechte und guͤter, welche sich weder ein jeder buͤrger besonders, noch ihrer viele, noch auch alle ingesammt sonder dem obristen staats-regenten anmassen koͤnnen
    1691 Pufendorf,Sittenlehre 465
  • dieweil alle voͤlcker nach der natur einander gleich sind und die regenten der staaten ihr volck vorstellen, so muß ein ieglicher staatsregente den regenten eines andern staats als einen seines gleichen ansehen
    1754 Wolff,Grundsätze 816