Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsspiel

Staatsspiel

, n.

(planvoll ausgeübte) Regierungsgewalt, Staatsregierung (I) 
vgl. Spiel (X)
  • diß ist der staats-regentin art, ein staats-spihl rechts-befugter weis zu fuͤhren
    1678 Keßler,Staatsregel Vorr. iv
  • zur vergroͤsserung seines staats ist auch sonderlich die so genannte bonorum incorporatio oder einverleibung der guͤter und herrschafften unter ein corpus oder staats-spihl nicht unrathsam und ungewoͤhnlich
    1678 Keßler,Staatsregel 333 [hierher?]
unter Ausschluss der Schreibform(en):