Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsspiel
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Staatssatz
Staatssatzung
Staatsschiff
Staatsschluß
Staatssekretär
Staatssicherheit
Staatssiegel
Staatsspiel
, n.
(planvoll ausgeübte) Regierungsgewalt, Staatsregierung (I)
vgl.
Spiel (X)
- diß ist der staats-regentin art, ein staats-spihl rechts-befugter weis zu fuͤhren1678 Keßler,Staatsregel Vorr. iv
- zur vergroͤsserung seines staats ist auch sonderlich die so genannte bonorum incorporatio oder einverleibung der guͤter und herrschafften unter ein corpus oder staats-spihl nicht unrathsam und ungewoͤhnlich1678 Keßler,Staatsregel 333 [hierher?]