Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staatsstube

Staatsstube

, f.

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Sitzungsraum, in dem Staatsangelegenheiten verhandelt werden
  • wolten wir alhie auff die praxin gehen, und aus den heutigen exempeln regeln machen, so wuͤrde ... Machiavellus, der vilen ... in der geheimen raht-cammer und stats-stube ... wegweiser, fuͤhrer und regierer ist, den platz behalten
    S.v. Butschky, Pathmos (Leipzig 1676) 887