Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stachelkolben

Stachelkolben

, m.

mit spitzen Metallstücken versehener Kolben (I) 
  • streichbretter, stachelkolben oder hacken, dardurch das geleiche gar verwuͤstet wird, [sollen] in allen zinß- vnd gemeinen wassern gaͤntzlich verbotten seyn
    1657 HessSamml. II 444
unter Ausschluss der Schreibform(en):