Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): stachelndick

stachelndick

, adj.

so dick wie ein dünner Stab
  • buchen, aspen und kirschbäumen, und was unter denen stachelndick genant mag werden, ist einer verboten abzuhauen
    1663 Wetterau/GrW. V 276
unter Ausschluss der Schreibform(en):