Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stachelrede

Stachelrede

, f.

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beleidigende, verletzende Wortäußerung
  • das all unser hofgesinde sich ... ehrenrühriger und unnützer speiwortt, stachelreden, unzucht ... in unser hofstuben gentzlichen enthalten
    1586 Kern,HofO. II 52
  • daß [der peinlich angeklagte] seinen unwillen ... durch allerhand stachel-reden geaͤussert habe
    1768 HambGSamml. V 467