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Stad

, m., n.?, Stade, m., f., n.?, Staden, m.
I Ufer, Gestade; Uferland, -grundstück
II Schutzwall (im Weinberg)

Stadel

, m.
I (grundherrliches oder privates) Vorrats- und Lagergebäude, Scheune; insb. für Naturalabgaben
II (meist städt.) Lager- und Verkaufshaus für best. Handelswaren, insb. Salz oder Wein
III in der Saline von Halle: gleichzeitiger Transport zweier Zuber mit Sole
Posten, Stellung des Fischmarktaufsehers?
ein lagerfähiges Bier; als Abgabe
Gebühr für die Lagerung von Waren in einem Stadel (II), insb. von Salz im Salzstadel 
Herrenhof (I), Fronhof (I) mit einem großen Stadel (I) (für die Naturalabgaben); auch als Gerichtssitz
in einen Stadel (I) eingebrachtes Erntegetreide
ein best. Lehen

Stadelmann

, m., pl.: Stadelleute, auch Stadenleute, pl.
in Mainz: Fischer, Fischhändler, der seine Fische von einem am Stad (I) liegenden Stadelschiff verkauft; bes. privilegiert
wie Stadelmeister (I) 
I Verwalter, Aufseher eines Stadels (I) oder Stadelhofs 
II Oberaufseher, Verwalter eines Stadels (II) 
Posten, Stellung eines Stadelmeisters (II) 

stadeln

, v.
(Zeugen, Schreileute) vor Gericht förmlich aufstellen
(am Stad I liegendes) Schiff, von dem ein Stadelmann Fische verkauft
Schreiber (I) in einem Stadel (I od. II); für die Verzeichnung der ein- und ausgehenden Lagerbestände zuständig
im Stall gemästetes Schwein?
Mietzins für einen Stadel (I) 
am Ufer angebrachte Fischfangvorrichtung
Fischer, der im Uferbereich fischt

Stadgeld

, n., Stadegeld, n., Stadengeld, n.
Abgabe, Gebühr für die Nutzung eines (Schiffs-)Landeplatzes, auch: Stapel-, Niederlaggeld 

Stadium

, n., m.?
ein Längenmaß

Stadler

, m.
wie Stadelmeister (I) 

Stadmiete

, f., Stademiete, f.
Mietzins, Nutzungsgebühr für best. Uferflächen
(mit einem speziellen Fischernetz) vom Flussufer aus Fische fangen
Recht zur Nutzung einer Uferfläche; auch die Einnahmen daraus

Stadt

, f., m., n., Statt, f., m., n., Stätte, f., m., n.
I Stelle, Ort, Platz
  • 1 (bestimmte) Stelle (im physikalischen oder geographischen Raum), auch in einer Schrift oder an einem Gegenstand
  • 2 rechter Ort, festgelegter Platz zum Verrichten und Vollziehen bestimmter Handlungen
    • a zum Abhalten einer Gerichtssitzung; auch das Gericht selbst (als Institution oder Instanz); Stätte und Stuhl besetzen Richter, Schöffen für ein Gericht nominieren; zur Stätte kommen/stehen vor Gericht erscheinen
    • b zum rechtskräftigen Beurkunden; als für Beurkundungen kräftige/gebührliche Stätte (uä.) gelten va. Stift, Kloster und Stadt
    • c zum (öffentlichen) Vollstrecken von Leibes- und Todesstrafen, Richtplatz
    • d zum Ausrichten eines (ritterlichen) Wettkampfs, Turniers
    • e zum Verkauf von Handwerkserzeugnissen und anderer Waren auf einem Markt (III); Verkaufsstelle, auch: Marktstand
    • f zum Erfüllen einer Zahlungsverpflichtung, zum Versteigern von Pfändern uä.
    • g zur Teilnahme am Gottesdienst; auch: (vererb- bzw. veräußerbarer) Kirchenstuhl
    • h zur Taufe, Bestattung uä.
    • i zur Wahl (von Amtsträgern uä.)
    • j zur Aufbewahrung einer Sache; auch: angestammter Platz
  • 3 Tatort, Schauplatz einer Straftat
  • 4 freie/sichere Statt Freistatt (I), Asyl, Zufluchtsort
  • 5 heilige/geweihte Stätte religiöses Heiligtum, sakraler, geweihter Ort; dem Kirchenrecht unterworfen
  • 6 heimliche Stätte dem Blick der Öffentlichkeit entzogener, verborgener Ort; auch: Geschlechtsteil, Scham
  • 7 von Statten kommen/jn. von Statten lassen freikommen/jn. freilassen
  • 8 (bebautes oder bebaubares) Grundstück, insb. Hausstatt (II), Hofstatt (A II 3), Liegenschaft, Landgut; auch: Lehnsgut (I) (Beleg 1697), Wohnstätte (Beleg 1488)
II größere zusammenhängende, häufig eng bebaute Siedlung, Ortschaft als besonderer Friedens- und Rechtsraum, in welchem das Recht der Stadt (III) gilt; idR. befestigt und mit Stadtmauern umgeben; auch: Herrschaftsgebiet einer Stadt (III); offen zu III u. IV 
  • 1 als größere Ortschaft iU. zu Dorf, Flecken, Markt uä.
  • 2 als (aufgrund entsprechender Privilegien) mit einer Wehranlage aus Mauern, Türmen und Toren befestigte Ortschaft; offene Stadt Stadt ohne Mauern
  • 3 als Handels- und Gewerbesiedlung mit (ggf. landesherrlich privilegiertem) Markt (I) und einer (ggf. in Zünften und Gilden organisierten) Kaufmann- und Handwerkerschaft
  • 4 als städtischer Herrschaft, Ordnung und Gerichtsbarkeit unterworfenes Gebiet; der Stadt verschwören schwören, die Stadt (für eine festgelegte Zeit) zu verlassen; die Stadt verlieren/verbühren das Recht verwirken, sich in der Stadt aufzuhalten; die Stadt haben das Recht besitzen, sich in der Stadt aufzuhalten
  • 5 als Ort des Schutzes und Friedens für die Einwohner; wer als einem anderen Herrn unterstehender Unfreier über Jahr und Tag in einer Stadt lebt, ohne von dem Herrn zurückgefordert zu werden, wird freier Stadtbewohner
III (einem Stadtherrn I unterstehender) kommunaler Verband, Körperschaft der Bürger und Einwohner einer Stadt (II); mit besonderen Privilegien ausgestattet, namentlich dem Recht zur Errichtung von Stadtmauern, dem Marktrecht (III), zT. auch dem Münzrecht; auch: Stadtregierung, Stadtverwaltung; offen zu Bed. II u. IV 
  • 1 als auf das öffentliche Wohl bedachtes Gemeinwesen
  • 2 im Hinblick auf die Stadtprivilegien und die Verleihung des Stadtrechts (I) 
  • 3 im Hinblick auf Bürgerrechte und -pflichten
  • 4 im Hinblick auf Gemeinbesitz, öffentliche Schulden, Renten uä.
  • 5 im Hinblick auf die öffentliche (Selbst-)Verwaltung, die für (gute) Polizei (I), Ordnung (I) und Regiment (I) zuständige Obrigkeit (I), in Gestalt des Rats (V 2), Magistrats (I), Kämmerers (III 4) und anderer Ämter und Amtspersonen; auch im Hinblick insb. auf die Finanzverwaltung
  • 6 im Hinblick auf Durchsetzung des Rechtsfriedens, auf (eigene) Gesetzgebung, Rechtsprechung und Gerichtsbarkeit
  • 7 im Hinblick auf eigene Maße, Münze und Hoheitszeichen
  • 8 im Hinblick auf das diplomatische oder militärische Zusammenwirken mit anderen politischen Mächten (II) (Reich, Land oä.); als Landes- oder Reichsstand bzw. als Mitglied in einem (Städte-)Bund; freie Stadt Stadt, die sich vom bischöflichen Stadtherrn befreit hat
IV Gemeinschaft der 1Bürger (II), Einwohner einer Stadt (II); offen zu II u. III 
V räumlich abgegrenzter Teil, Bezirk einer Stadt (II); zT. mit eigener Befestigungsanlage und einer eigenen Rechtsordnung
VI Stelle, Stellung, Position; an/in js./etw. Statt anstelle von jn./etw.
  • 1 in Bezug auf eine (amtliche, berufliche usw.) Funktion
  • 2 in Bezug auf die Erbrangfolge; an Kindes Statt annehmen adoptieren
  • 3 in Bezug auf eine Zusicherung, ein Gelöbnis: an Eides Statt förmlich und feierlich, aber ohne Eid
  • 4 in Bezug auf Tiere und Sachen
  • 5 an liken steden ebenso; in de stede stattdessen
VII (geeignete, günstige) Gelegenheit, richtiger Zeitpunkt; Lage, Umstand
VIII Erlaubnis, Vorrecht, Befugnis; Statt geschehen gestattet, erlaubt sein; Statt geben/tun zulassen, erlauben, gewähren; Statt (an jm.) finden/haben (bei jm.) auf Entgegenkommen stoßen, Gehör finden
IX Hilfe, Vorteil, Nutzen; auch: Rechtsbehelf, Verteidigungsmittel, Exzeption; in/zu Statten stehen/kommen von Vorteil sein, zu Hilfe kommen
X Geltung, Rechtskraft (von Urkunden)
XI Befolgung, Anwendung; Statt tun Genüge tun; Statt leisten Folge leisten
XII (an) stehender Statt/Stätte, von Statt an, auf/bei Stätte (und Stunde) auf der Stelle, (ab) sofort, augenblicklich, unverzüglich
I einer Stadt (III) gehörender 1Acker (I) 
II in einer Stadt (II) befindlicher 1Acker (I), Parzelle best. Größe, auch als Landmaß
koll.: in einer Stadt (II) ansässige Adlige (iU. zum Landesadel); Patrizierschaft
Jurist in städt. Diensten, Stadtkonsulent 

Stadtakzise

, f., Stadtakzins, m.
städt. Verbrauchssteuer; auch: das Recht zu deren Einziehung
Armenkasse einer Stadt (III); städt. Einrichtung zur Armenfürsorge
städt. Behörde zur Armenfürsorge
I amtierender Bürgermeister, Vorsteher des städt. Rats
II Stadtverordneter, (bestellter) Vertreter, Abgeordneter einer Stadtgemeinde (I) 
(vom jeweiligen Stadtherrn eingesetzter) leitender Beamter in einer Stadt, zT. in der Funktion eines Bürgermeisters (I) oder Stadtschultheißen, zT. Vorsitzender des Stadtgerichts (I); auch mit leitenden administrativen und polizeilichen Aufgaben
Amt, Posten, Behörde eines Stadtammanns 
I Stadtverwaltung, Behörde eines Stadtamtmanns (I oder II); auch allg.: städt. Behörde, städt. Gericht
II Posten, Stellung in der Verwaltung oder Rechtsprechung einer Stadt (III) 
III in einer Stadt (V) ansässige Zunft, 1Gilde, iU. zu der eines Vororts
Rechnungslegung durch das Stadtamt (I) 
I landesherrlicher Beamter, der die Aufsicht über eine Stadt (III) führt
II Leiter der städt. Verwaltung; mancherorts der (jeweilige) Altbürgermeister 
Diensteid eines Stadtgerichtsdieners 
nachfolgender Stadtamtmann (II) 
(vom Landesherrn eingesetzter) hoher städt. Beamter; zT. wie Stadtschultheiß bzw. Stadtvogt 
Amt, Posten eines Stadtanwalts 
wie Stadtanwalt 
von einer Stadt (III) betriebene oder verpachtete Apotheke; nach Stadtrecht privilegierte, der Stadtobrigkeit unterstellte Apotheke
(Bau-)Tätigkeit in städt. Diensten
städt. Einrichtung zur Verwahrung und systematischen Ordnung des amtlichen Schriftguts der betreffenden Stadt (III) 
Archivar in einem Stadtarchiv 
Handwerker, der in städt. Auftrag Armbrüste herstellt
bedürftiger Einwohner einer Stadt (II) 
Armut in einer Stadt (II) 
Gebot, die Stadt (II) nicht zu verlassen; als Strafe oder Auflage
städt. Gesundheitswesen
von einer Stadt (III) bestallter (in späterer Zeit idR. studierter) Arzt, dem ua. die Aufsicht über das städt. Gesundheitswesen obliegt
wie Stadteinnahme (I) 
wie Stadteinnahme (I) 
an eine Stadt (III) zu erbringende Abgaben
finanzielle Aufwendung einer Stadt (III); Zahlung aus der Stadtkasse 
städt. Amtsdiener, der amtliche Bekanntmachungen ausruft
in einer Stadt (II) ansässiger Brotbäcker
städt. Bankhaus

Stadtbann

, m., f.
wie Stadtgebiet (II) 

Stadtbanner

, n., Städtpanier, n.
Fahne als Hoheitszeichen einer Stadt (III) 
Umfriedung, Umzäunung eines Stadtgebiets (II) 

Stadtbarbier

, m., Stadtbarbierer, m.
II in einer Stadt (II) ansässiger, (zunftgebundener) Bartscherer und Wundarzt
Zunft, Gilde der Stadtbarbiere (II) 
I städt. Baumaßnahme; städt. Bauwesen, öffentliche Bautätigkeit für/durch eine Stadt (III) 
II städt. Etat, Kasse zur Finanzierung von Bau und Unterhaltung der öffentlichen Gebäude
Hilfsarbeiter im städt. Bauwesen
städt. Bediensteter, dem die Oberaufsicht über das städt. Bauwesen und die städt. Immobilien obliegt
das städt. Bauwesen betreffende Angelegenheit
Gesamtheit der baulichen Angelegenheiten einer Stadt (III) 
im städt. Dienst tätiger Beamter; landesherrlicher Stadtbeamter vom Landesherrn eingesetzter Stadtrichter 
wie Stadtbeamte 
von den Einwohnern einer Stadt (III) zu erbringende (Vermögens-)Steuer; von der Stadt (III) an den Stadtherrn (I) (hieraus) zu erbringende Abgabe; auch: die (regelmäßigen) Einnahmen hieraus
städt. Steuerveranlager und Abgabeneintreiber; auch mit weiteren Aufgaben betraut
im Dienst einer Stadt (III) tätige Person
Leichenschau durch einen Stadtarzt 
Schutzherr (I), Schirmer (I) einer Stadt (III) 
Amt des Stadtbeschirmers 
I Abgabe, Zahlungsverpflichtung an eine Stadt (III) 
wie Stadtbeschirmer 
Gemeininteresse, Wohl und Fortkommen einer Stadt (III u. IV)
wie Stadtkasse 
in einer Stadt (II) gebrautes Bier; auch: Bier aus der eigenen Stadt
städt. Keller zu Lagerung, Verkauf und Ausschank von (insb. auswärtigem) Bier
(Sammlung von) Stadtgesetz und Stadtgebrauch 
in einer Stadt (II) ansässiger Bischof
städt. Befestigungsanlage
wie Stadtbrunnen 
wie Stadtgebot (I) 
städt. Bote, Büttel; als Rats- und Gerichtsbote; oft mit weiteren Aufgaben wie Gefängnisaufsicht und Abgabeneinziehung, zT. auch als Vertreter des Richters
Eid eines Stadtboten 
wie Stadtpostmeister 
I durch eine Stadt (III) ausgeübte Herrschaft, Gerichtsbarkeit
in einer Stadt (II) ansässiger (zunftgebundener) Hersteller von Fässern und anderen (Holz-)Gefäßen
I Brandzeichen (II) einer Stadt (III); zur Markierung von geeichten Gefäßen
II Feuersbrunst, die eine Stadt (II) oder weite Teile davon zerstört
städt. Verbrauchssteuer auf Branntwein
wie Stadtgebrauch 
wie stadtgebräuchig 
wie stadtgebräuchig 
städt. Silberbrenner 
I von einer Stadt (III) ausgestellte Urkunde; eine Stadt betreffende Urkunde
II städt. Ladungsschreiben
Brunnen zur Wasserversorgung einer Stadt (II); einer Stadt (III) zugehörige Wasserquelle, Brunnenanlage
Aufseher über die städt. Wasserversorgung
wie Stadtbuße 
Aufseher über eine städt. Brücke
stadtbekannter Spitzbube 
(in einem Band, Buch zusammengefasste, idR. im Rathaus oder der Stadtkanzlei hinterlegte) Sammlung verschiedener für eine Stadt (III) (rechts-)relevanter Vorgänge und Inhalte; meton. die zu Eintragungen berechtigte Stelle, Behörde
I als Sammlung der städt. Statuten und Ordnungen, (Stadtgerichts-)Urteile, (Rats-)Beschlüsse usw.
II als amtl. Verzeichnis für (private) Grundstücksgeschäfte, Schuldverschreibungen, Testamente und ähnliche Rechtsgeschäfte, insb. wenn diese vor einer städt. Stelle, etwa dem Stadtgericht, abgeschlossen sind; auch als Grundstücksverzeichnis, Stadtgrundbuch 
III als amtl. Verzeichnis der Bürger, Einwohner, Amtsträger oder sonstiger Personengruppen einer Stadt
IV als amtl. Verzeichnis, dem besonderer Glauben zu schenken ist, weshalb nur speziell Berechtigte Einträge vornehmen dürfen und eine sorgsame Verwahrung erforderlich ist
in ein Stadtbuch eingetragene Stadtwillkür 
von einer Stadt (III) verpachteter (kleinerer) Verkaufsraum (mit Werkstatt) insb. für Krämer und Handwerker; auch das städt. Bauwerk, in welchem sich diese Buden befinden
wie Stadtfriede (II); auch seine Grenze
wie Stadtwald 
an eine Stadt (III) zu zahlendes Straf-, Bußgeld; auch die Einkünfte daraus
Kasse für einer Stadt (III) zustehende Einnahmen, insb. Bußgelder
I an eine Stadt (III) zu erbringende Abgaben
II wie Stadtlast 

Stadtbürger

, m., verallgemeinernd auch Städtebürger, m.
mit dem Bürgerrecht (V) ausgestatteter Einwohner, Vollbürger einer Stadt (III); im Pl. auch wie Stadtbürgerschaft 
Bürgermeister (I) einer Stadt (III); Vorsteher des Rats (V 2) und der Stadtregierung, auch als einer von mehreren; häufig zugleich mit richterlichen Befugnissen
durch einen Stadtbürgermeister vorgelegte Rechnung (II 1) 
Gesamtheit, Gemeinschaft der Stadtbürger einer Stadt (II) 
Stadtbote, Stadtknecht 
von einer Stadt (III) bestallter Wundarzt, mit Aufsichtsfunktionen über das städt. Gesundheitswesen gleich einem Stadtarzt 
Aufzeichnung der Geschichte einer Stadt
Dachdecker als Werkmeister in städt. Diensten

Stadtdekan

, m., Stadtdechant, m.
I kirchlich: für das Gebiet einer Stadt (II) zuständiger Dekan
II in Lothringen: Gehilfe eines Bürgermeisters, Meiers; Stadtknecht 

(Stadtdenkbuch)

, n., Stadtsdenkelbuch, n.
Stadtbuch zur amtl. Verzeichnung privater Rechtsgeschäfte
in einer Stadt (II) tätiger Dieb; auch als Schimpfwort
II städt. Büttel, Stadtbote, Stadtknecht 
I für eine Stadt (III) (insb. von den Besitzern best. Häuser) zu verrichtender Pflichtdienst; zT. auch als Geldabgabe zu erbringen
II Tätigkeit für eine Stadt (III); auch: Posten, Amtsstelle eines städt. Bediensteten oder Amtsträgers
III Amtstätigkeit in einer Stadt (II) 
in einer Stadt (II) zusammentretendes, (va.) für die Stadteinwohner zuständiges Gericht mit unterschiedlicher sachlicher Kompetenz; meton. die Gerichtsversammlung, Gerichtssitzung, Gerichtsbarkeit und Zuständigkeit des Gerichts
(promovierter) Stadtarzt 
amtl. städtisches Eichmaß
von einer Stadt (III) bestellter amtl. Eicher und Prüfer von Messgefäßen
Stadtbuch, das Eidesformeln für städt. Amtsträger und Bürger enthält
zu den Löschgerätschaften einer Stadt (III) zählender Wassereimer
wie Stadteinwohner 
wie Stadteinung 
wie Stadteinnahme (I) 
Einnahmen einer Stadt (III) 
I Einnahmen, Einkünfte einer Stadt (III), insb. aus Steuern und Abgaben
II für die Stadteinnahme (I) zuständige städt. Dienststelle

Stadteinnehmer

, m., im Pl. auch Städteeinnehmer, m.
für die Abgabeneinziehung zuständige städt. Amtsperson
berittener Stadtknecht; 1Stadtreiter 
gewillkürte Rechtssatzung der Stadtbürgerschaft insb. in Bezug auf den Stadtfrieden (I); städt. Statutenrecht

Stadteinwohner

, m., im Pl. mit Bezug auf mehrere Städte auch Städteeinwohner, m.
Bewohner einer Stadt (II); zT. als Person ohne volles Bürgerrecht iU. zum Stadtbürger, zT. iU. zum Landbewohner
1Elle als städt. Längenmaß
wie Stadtknecht 
städt. Erbleihe, auch das in solcher vergebene Stadtgut (I) selbst
wie Stadterbe 
Erbrecht der Stadtkasse, wenn weder gesetzliche noch gewillkürte Erben vorhanden sind
zum Gebiet einer Stadt (III) gehöriges eingefriedetes Acker- und Weideland
wie Stadtgrenze, auch Stadtgebiet (II) 
wie Stadtbaumeister 
wie Stadteicher 
ein städt. Längenmaß

Stadtfahne

, f., m.
I Flagge, Banner als Hoheitszeichen einer Stadt (III) 
II milit. Formation einer Stadt (III); (Abteilung der) Bürgerwehr
III amtl. Zeichen für die Abrechnung der städt. Weinakzise
Aufbewahrer, Träger der Stadtfahne (I); Anführer der Bürgerwehr; zT. als Ratsamt
heraldische Farbe(n) einer Stadt (III); meton. Tuche und Bekleidung der Stadtbediensteten in heraldischer Farbgebung
I einer Stadt (III) gehörendes Feld, Flurstück, Gebiet
III innerhalb der städt. Gemarkung befindliches Feld, Flurstück
ein milit. Befehlshaber einer Stadt (III); auch als Dienstgrad
I Befestigungsanlage einer Stadt (II) 
II von einer Stadt (III) verhängte Friedlosigkeit; Verfestung, Entziehung der Bürgerrechte als Ungehorsamsfolge
eine Kölner Münze
zur Regelung des Brandschutzes erlassene städt. Ordnung (II) 
I Fischer (I), der von einer Stadt (III) in Bezug auf den Fang, Kauf und Verkauf von Fischen privilegiert ist
II Fischer (I) in städt. Diensten; zT. mit der Oberaufsicht über die anderen Fischer und die Fischwasser betraut
einer Stadt (III) gehöriger Fischteich
wie Stadtkasse 

Stadtflecken

, m., Stadtfleck, m.
kleinere Stadt (II bzw. III), zT. ohne Stadtbefestigung und ohne volles Stadtrecht
wie Stadtmetzger 
städt. Schlachthaus 

Stadtflur

, f., m.
I der Herrschaft einer Stadt (III) unterworfenes (außerhalb der Stadt II liegendes) Landgebiet
II in einer Stadtflur (I) liegendes Flurstück
aus dem Stadtgebiet (II) entflohen
I (vom Kaiser oder Landesherrn verliehenes) Privileg, Vorrecht einer Stadt (III) und ihrer Bürgerschaft; Stadtrecht (I), Stadtrechtsprivileg mit allen darin verbrieften Rechten und Befugnissen
II Bürgerrecht, Rechtsstellung als Stadtbürger 
III der Herrschaft und dem Recht einer Stadt (III) unterworfenes Gebiet
IV zum Gemeingebrauch bestimmter städt. Grund und Boden
von der Deichlast befreites, auf städt. Boden liegendes Landstück?
Verletzer des Stadtfriedens (I) 
Verletzung, Bruch des Stadtfriedens (I) 
den Stadtfrieden (I) verletzend
I Zustand des besonderen Friedens in einer Stadt (II), als von der Stadtobrigkeit gebotener, anfänglich idR. zeitlich befristeter, zT. auf einzelne Personen beschränkter, später für alle Menschen in der Stadt geltender Sonderfriede unter Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Ruhe und strenger Bestrafung der Friedensstörer; zT. erfolgt das Friedensgebot auf Antrag einzelner Bürger
II Ort, Gebiet, in dem der Stadtfriede (I) gilt
III Einfriedung, Umfriedung
Ausweisung, Verbannung aus dem Stadtfrieden (II) 
wie Stadtfriede (II) 
Frondienst der Bürger für ihre Stadt (III) 
städt. Fronbote (I), Gerichtsdiener, Stadtknecht 
ein städt. Gewichtsmaß
für eine Stadt (III) geltendes Fudermaß für feste Stoffe
Fronfuhre, Fuhrdienst für eine Stadt (III) 
Soldat der Infanterie im Dienst einer Stadt (III) 
wie Stadtauflegung 
Stadtbesuch, Gang in die Stadt; bedarf für Mitglieder einer religiösen Gemeinschaft uU. einer Erlaubnis

Stadtgarde

, f., auch Stadtguardi(e), f.
städt. Wachkorps, zT. auch mit polizeilichen Aufgaben; in Wien aus zugleich im Handwerk tätigen Soldaten gebildet

Stadtgardehauptmann

, m., Stadtguardihauptmann, m.
Oberbefehlshaber einer Stadtgarde 

Stadtgarderegiment

, n., Stadtguardiregiment, n.
(gesamte Truppe der) Stadtgarde 
Gasse einer Stadt (II) 
I in einer Stadt (II) liegende Immobilie
III öffentliches Gebäude im Eigentum einer Stadt (III) 
I das Gebiet innerhalb der Mauern einer Stadt (III); Stadt (II) 
II städt. Gemarkung; Herrschaftbereich einer Stadt (III); zu einer Stadt (III) gehöriges Landgebiet, (reichs)städt. Territorium
I städt. Vorschrift, Verordnung, Stadtstatut 
II Versammlung der Stadtbürgerschaft 
(oft aufgeschriebenes) städt. Gewohnheitsrecht; Rechtsübung, rechtliches Herkommen einer Stadt (III) 
dem Stadtgebrauch gemäß; in einer Stadt (III) vorgeschrieben
Missstand, auch Unfrieden, Zwist in einer Stadt (IV) 
wie Stadteinnahme (I) 
Stadtbote, Stadtknecht 
wie Stadtding, auch der Termin, an dem es stattfindet
Einnahme einer Stadt (III) aus Abgabenforderung, Steuern, Bußen, Pachtgeldern uä.
prüfend tätiger Schreiber
nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Angelegenheit der Stadtregierung
wie Stadtwald 
I Finanzmittel einer Stadt (III) 
II eine Abgabe einer Stadt (III) an ihren Landesherrn
von einer Stadt (III) gewährtes sicheres Geleit (I) für Reisende; auch das hierfür erhobene Geleitgeld (I) 
wie Stadtmauer 
einer Stadt (III) eigen, gehörend
I Gesamtheit, Gemeinschaft der Stadtbürger oder Stadteinwohner; Stadt (III) 
II Kirchengemeinde, Pfarrgemeinde in einer Stadt (II) 
wie Stadtgemeinde (I) 
Mark-, Herkunfts-, Wappenzeichen einer Stadt (III) 
Gerechtsame, Recht einer Stadt (III) 
I Privileg, eine Stadt (III) zu sein; Stadtrecht (I) 
II Gesamtheit der (insb. mit der Stadtgerechtigkeit I erworbenen) Privilegien einer Stadt (III); auch allg.: städt. Recht
I (oberstes) Gericht einer Stadt (III), zumeist mit Justizgewalt über das Stadtgebiet (II), auch als Gericht über die Stadteinwohner iU. zum Gastgericht (I); häufig unter dem Vorsitz eines Stadtammanns, Stadtschultheißen oder Stadtvogts als Stadtrichter, auch als Ratsgericht; zumeist mit zivil- und strafrechtlichen Kompetenzen, zT. auch als Strafverfolgungsbehörde; meton. die Gerichtssitzung
  • 1 in Bezug auf die Zuständigkeit
  • 2 in Bezug auf Verfahren und Ordnung
  • 3 in Bezug auf die personelle Zusammensetzung
  • 4 in Bezug auf den Instanzenweg
der Stadtgerichtsbarkeit (II) unterstellter Bewohner eines Stadtgerichts (II) 
Einwohner eines Stadtgerichts (II) 

stadtgerichtlich

, adj., adv.
vom Stadtgericht (I) (ausgehend); dem Stadtgericht (I) zugehörig, in dessen Zuständigkeit fallend
II Justiz(gewalt), Rechtsprechung eines Stadtgerichts (I) 
Besetzung (III), Einsetzung der Mitglieder eines Stadtgerichts (I); auch: die dafür geltende Ordnung
gewohnheitsrechtliche Verfahrensordnung an einem Stadtgericht (I) 
I beim Stadtgericht (I) geführtes Buch zur Aufzeichnung rechtsrelevanter Vorgänge
Bußgeld an das Stadtgericht (I) 
Bote, Büttel, Scherge (II) eines Stadtgerichts (I) 
Siegel (I) eines Stadtgerichts (I) 
wie Stadtgerichtsdiener 
beim Stadtgericht (I) geführtes Buch zur Eintragung von Arresten, Sequestrationen 
Inhaber der Gerichtsgewalt, Gerichtsbehörde einer Stadt (III); Stadtgericht (I) als Obrigkeit (II) 
Gerichtsordnung, Statuten für ein Stadtgericht (I) 
Buch, das die Stadtgerichtsordnung enthält
Prokurator (I), Rechtsvertreter an einem Stadtgericht (I) 
Fürsprech (I), Prokurator (I) an einem Stadtgericht (I) 
Gerichtsschreiber an einem Stadtgericht (I) 
einem Stadtgericht (I) vorsitzender Schultheiß (I) 
wie Stadtgericht (I) 
wie Stadtgerichtsordnung 
Verhandlungstermin am Stadtgericht (I) 
Vogt als Vorsitzender eines Stadtgerichts (I) 
Posten, Stellung des Stadtgerichtsvogts 
Bezirk, Sprengel (III) eines Stadtgerichts (I) 
der Stadtgerichtsbarkeit (II) unterworfen
in einer Stadt (II) umgehendes Gerücht (III) 
Gesandter einer Stadt (III) 

Stadtgeschäft

, n., im Pl. mit Bezug auf mehrere Städte auch Städtegeschäfte, n.
die Polizei (I) und Verwaltung einer Stadt (III) betreffende Angelegenheit; (zB. durch einen Stadtbedienten) für die Stadt zu erledigende Aufgabe, Tätigkeit
wie Stadtschoß; auch: Gesamtheit der Liegenschaften, von denen Stadtschoß zu leisten ist
wie Stadtgerücht 
der Stadt (III) durch Eid verpflichtet
(eidlich verpflichteter) Repräsentant der Bürgerschaft einer Stadt (III) 
Gesamtheit der zur Stadtverteidigung dienenden schweren Schusswaffen einer Stadt (III) 
für eine Stadt (III) geltendes Gesetz, Regelwerk; zT. in städt. Autonomie erlassen, zT. landesherrlicher Bestätigung bedürftig; auch: für eine Stadt (III) geltende Rechtordnung 
Gesamtheit der (niederen) Bediensteten der Stadt (III) 
in einer Stadt (III) gebräuchliche bzw. verordnete Gewichtseinheit, auch das geeichte Gewichtsstück
wie Stadtgebrauch 
Räumlichkeit im Rathaus (I) zur Verwahrung von Wertsachen, amtlichen Dokumenten uä.
städt. Glocke zum Alarmläuten bzw. zur Zeitanzeige
für das Läuten der Stadtglocke zuständiger städt. Bediensteter
I (mit Wasser gefüllter) Graben als Befestigungsanlage einer Stadt (II), zugleich als Begrenzung des städt. Rechts- u. Friedensbereichs, auch als Ort zur Vollstreckung der Stadtgrabenstrafe; die Bürger sind zum Unterhalt des im Gemeineigentum stehenden Grabens verpflichtet, seine missbräuchliche Nutzung unterliegt schweren Strafen
wie Stadtgrabenstrafe 
Ausheben oder Ausbessern des Stadtgrabens (I) als Arbeitsstrafe

Stadtgracht

, f., Stadtsgraft, f.
wie Stadtgraben (I); auch: städt. (schiffbarer) Wassergraben
Reichs- oder landesherrlicher Beamter als Befehlshaber und Richter in einer Stadt (III); Burggraf (I u. II) 
(mit Grenzzeichen I markierte äußere) Grenze des Stadtgebiets (II) 

Stadtgrund

, m., im Pl. auch Städtegründe, m.
I wie Stadtgebiet (I od. II)
II in einer Stadt (II) liegendes Grundstück
amtl. Buch, in das die Rechtsgeschäfte über Grundstücke in einer Stadt (II) eingetragen werden, dann auch alle Stadtgründe (II) mit ihren Eigentümern und den auf den Grundstücken liegenden Lasten
wie Stadtgardehauptmann 
Mitglied einer Stadtgarde 
Befehlsgewalt über die Stadtgarde 
Befehlshaber einer Stadtgarde 
Wachsoldat in einer Stadtgarde 
I unter der Münzhoheit einer Stadt (III) herausgegebener Gulden
II städt. Einnahme aus Pachtgeldern (I) 
I Grundstück, Feldgrund, Landgut im Eigentum einer Stadt (III); auch als Allmende
II (geldwertes) Vermögen, Vermögenswerte, Finanzmittel einer Stadt (III); offen zu Bed. I 
III (private) Liegenschaft in der Stadt (II) oder im Stadtgebiet (II); idR. der Stadtgerichtsbarkeit (II) und dem Stadtschoß unterworfen
städt. 1Metze (II) zur Messung von Hafer
I von einer Stadt (III) angeordnete, durchgeführte Gefängnishaft
wie Stadthenker 
ein städt. Hohlmaß (für Wein)
I An- und Verkauf von Waren, gewerblicher Handel in einer Stadt (II) 
II An- und Verkauf von Waren für eine Stadt (III) 
III (Rechts-)Streitigkeit einer Stadt (III) 
I Stadtrechtsurkunde, -privileg
II in Bremen: städt. Rentenschuldbrief
in städt. Diensten stehende Handwerker
Gemarkung einer Stadt (III) 
wie Stadthatter 
wie Stadthatter 
wie Stadtgrundbuch 

Stadthauptmann

, m., Stadthauptleute, pl.
I Oberhaupt, Vorsteher einer Stadt (III); auch sonstiger städt. Amtsträger
II (Ober-)Befehlshaber einer Stadtgarde oder einer städt. Truppe
I wie Stadtgarde 
II Behörde, Amt des Stadthauptmanns (I) 
I wie Rathaus 
II übtr.: wie Stadtkasse 
III im Eigentum einer Stadt (III) stehendes Gebäude
IV im Stadtgebiet (II) liegendes, mit städt. Abgaben belastetes (Privat-)Gebäude
Aufseher über das Stadthaus (I) und die darin verwahrten Gerätschaften
mechanische Uhr am Stadthaus (I) 
städt. Wald- und Heideland
Scharfrichter im Dienst einer Stadt (III) 
wie Stadtgebrauch 
I Inhaber der Herrschaftsgewalt über eine Stadt (III); idR. zugleich Inhaber der (niederen oder hohen) Gerichtsbarkeit in der Stadt
II Repräsentant der städt. Obrigkeit; Mitglied des Stadtadels 
III in Ulm: ein Ratsamt
I oberste Herrschaftsgewalt über eine Stadt (III) 
II Herrschaftsgebiet einer Stadt (III) 

Stadtherrschaft

, f., auch m.?
II von einer Stadt (III) ausgeübte Herrschaft
im Dienst der Stadt (III) stehender Gemeindehirte 
städt. Marstall (I), einer Stadt (III) zugehöriges Wirtschaftsgebäude (zT. als Hofgut mit Landbesitz); ua. zur Lagerung von Feuerlöschgerät
städt. Bediensteter, der die Pacht von den leibeigenen Bauern der Stadt (III) einzieht und Aufsicht über die Stadtbauten (II) und die niederen Stadtbedienten führt
I wie Stadtwald 
II aus dem Stadtwald stammendes Brenn- und Bauholz
städt. Holzschreiber (I) 
wie Stadtwald 
städt. Spital 
ein Stadtknecht 
im Stadtgebiet (II) liegendes Flurstück bestimmter Größe, von dem Abgaben an die Stadt (III) zu entrichten sind
in Siebenbürgen: hoher städt. Verwaltungsbeamter, Stellvertreter des Bürgermeisters, zT. mit richterlicher Funktion
I (zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmte) städt. Weidefläche
II Viehweiden auf der Stadthut (I) unter der Aufsicht eines Stadthirten 
I wie Stadthirte 
wie Stadthut (I) 
wie Stadtsiegel 
wie Stadtsiegel 
Siegelung (I) mit dem Stadtinsiegel 
wie Stadtinsiegelsfertigung 
wie Stadtgefälle 
(von einer Stadt III organisierte gemeinschaftliche) Jagd auf städt. Grund und Boden; meton.: das Recht dazu sowie das städt. Jagdrevier
von einer Stadt (III) bestellter Aufseher über die Stadtjagd, zT. auch allgemein für die Verhinderung bzw. Ahndung von Wald-, Flur- und Jagdfreveln zuständig
von einer Stadt (III) abgehaltener Jahrmarkt
von einer Stadt (III) jährlich an ihren Stadtherrn (I) zu entrichtende Abgabe
Frist (I) von Jahr und Tag, nach deren Ablauf ua. Verjährung eintritt
in einer Stadt (II) ansässige, gegen Zahlung von Schutzgeld (II) geduldete Person jüdischen Glaubens
Mitglied des Stadtadels; Patrizier
II Bezirk, Sprengel eines Stadtgerichts (I) 
II Amtsstube, Räumlichkeit, Gebäude der städt. (Finanz-)Verwaltung; ua. zur sicheren Aufbewahrung von Dokumenten
wie Stadtkämmerei (I), Stadtkämmereramt 
schriftliche Bestätigung über eine an die Stadtkämmerei (I) geleistete Zahlung
höhere Amtsperson in einer Stadtkämmerei (I) 
I Finanz- und Verwaltungsbehörde einer Stadt (III); Stadtkasse 
II Amt, Würde eines Stadtkämmerers 
Vorsteher der Stadtkämmerei (I); zuständig für die Erhebung der Stadtgefälle, die Anweisung von Zahlungen aus der Stadtkasse, die Führung der Kämmereibücher und die (öffentliche) Rechnungslegung vor dem Rat (V 2); zT. auch mit richterlichen Funktionen
Stelle, Posten, Aufgabe eines Stadtkämmerers 
Leitung, Führung der Stadtkämmerei (I) 
städt. Schenkkandel 
wie Stadtkandel 
Leiter der städt. Kirchenmusik

Stadtkanzlei

, f., im Pl. mit Bezug auf mehrere Städte auch Städtekanzleien, f.
städt. Kanzlei, Stadtschreiberei (I); ua. mit den im Rahmen von städt. Gerichtsbarkeit, Rechtsetzung und Verwaltung anfallenden Schreibarbeiten, auch mit Rechtsgutachten, Beurkundungen und der Archivierung von Dokumenten betraut
Vorsteher der Stadtkanzlei; Stadtschreiber 
Befehlshaber einer Stadtgarde, Bürgerkompanie; auch als Vorsteher eines Stadtteils

Stadtkapitel

, n., im Pl. mit Bezug auf mehrere Städte Städtekapitel, n.
Gesamtheit, Versammlung der Geistlichen einer Stadt (III); auch der zugehörige Sprengel
wie Stadtkarrer 
städt. Fuhrwagen, auch Abfall- und Schinderkarren 
wie Stadtkarrer 
Fuhrmann, der in einer Stadt (II) Lasten befördert; als (vereidigter) Stadtbedienter oder zünftisch organisiert
ein städt. Gefängnis
städt. Finanzkasse, Geldmittel einer Stadt (III); auch: städt. Finanzbehörde, die insb. mit der Abrechnung und Verzeichnung der städt. Einkünfte und Ausgaben sowie der Betreuung der städt. Vermögenswerte betraut ist

Stadtkassierer

, m., Stadtkassier, m.
Amtsperson in einer Stadtkämmerei (I); Stadtkämmerer 
I Kasten (I), Truhe, Schrank (II) zur Sammlung und sicheren Aufbewahrung von Geldern, Dokumenten und weiteren wichtigen Gegenständen (zB. dem Stadtsiegel) einer Stadt (III) 
III städt. Kornhaus 
städt. Getreidevorrat
Einkunft der Stadtkasse 

Stadtkäufer

, m., Stadtkäufler, m.
von einer Stadt (III) bestellter Verkäufer gepfändeter Fahrhabe, Zwangsversteigerer
I städt. 1Keller zu Lagerung und Verkauf bzw. Ausschank insb. von Getränken, va. von besonders hochwertigem, dort exklusiv angebotenem Wein und Bier; auch: städt. Trinkstube, Ratskeller; urspr. zumeist im Rathaus (I) 
II ein städt. Gefängnis
Verwalter des Stadtkellers (I) 
urspr. slawische Dienstsiedlung im Schutz einer Burg, rechtlich von der später entstehenden deutschen Siedlung (Dorf, Stadt) bis in die Neuzeit getrennt
I Person, die in der (betreffenden) Stadt (II) geboren ist, aus dieser Stadt stammt
II aus der (betreffenden) Stadt (II) stammender junger Mensch, Bürgerssohn, iU. zum Fremden und zum Landeskind (II) 
III Person, die unter Vormundschaft (einer Stadt III) steht; insb. wegen Verschwendungssucht; jn. (zu) Stadtkind machen jn. entmündigen
Kirche, Kirchengebäude in einer Stadt (II), insb. städt. Pfarrkirche (I), Hauptkirche (I) 
Kirchendiener (II) an einer Stadtkirche 
wie Stadtkasten (I) 
ein städt. Längenmaß (für Holz)
öffentlicher Ankläger in städt. peinlichen (I) Gerichtsverfahren
städt. Polizeiordnung (I), in welcher allen Einwohnern die ihrem jeweiligen Stand (I) gemäße Kleidung vorgeschrieben wird; zur Förderung der Unterscheidbarkeit der Stände und um übertriebenen Kleidungsluxus zu verhindern
Amtstracht für städt. Bedienstete
wie Stadtschreiber 
wie Stadtknecht 
städt. Büttel, Rats- und Gerichtsbote; ua. mit öffentlichen Bekanntmachungen, Polizei- und Vollstreckungsaufgaben betraut
Tätigkeit, Posten eines Stadtknechts 
wie Stadtknechtamt 
Wohnhaus eines Stadtknechts; mit Gefängnis
eine dem Stadtknecht zustehende Getreideabgabe
Aufenthaltsraum der Stadtknechte; mit Haftlokal zur Kurzzeitunterbringung und für Privilegierte
Koch (I) in Diensten einer Stadt (III) 
I an eine Stadt (III) zu leistende Geldabgabe
II Geldsammlung zugunsten einer Stadt und ihrer Einwohner; hier nach einem Stadtbrand (II) 
wie Stadtgardehauptmann 
Jurist in städt. Diensten; insb. zur Beratung des städt. Rats (V 2) 
Abgabe zur Bestreitung städt. Ausgaben
städt. Kornmesser 
wie Stadtmetze 
Stadtausgaben; auf Stadtkosten auf Rechnung der Stadtkasse 
in einer Stadt (II) ansässiger Krämer (I); iU. zum Gastkrämer und Landkrämer 
Kuhhirte in städt. Diensten
(in einer Stadt II) allgemein bekannt, notorisch 
wie stadtkundig ist, bekanntlich
als Turmwächter und Stadtmusikant tätiger städt. Bediensteter
einer Stadt (III) (als Freikux) zustehender Anteil an einem Bergwerk (IV) bzw. der hieraus erwirtschaftete Gewinn; idR. der Stadt zustehend, in welcher sich das Bergamt (I 1) befindet
Verwalter des Stadtkellers (I) 
in Hannover: wie Stadtwillkür 
II eine städt. Abgabe, Steuer
städt. Kürmeister (I), Warenkontrolleur
Mesner (I) an einer Stadtkirche 
wie Stadtkasten (I) 
(zum Gemeingebrauch bestimmter) städt. Grund und Boden
Landgut, das städt. Herrschaft unterstellt ist
Gesamtheit der (finanziellen) Verpflichtungen einer Stadt (III) 
(von Bürgern und Einwohnern) zum Wohle einer Stadt (III) abverlangte Abgaben, Dienste und sonstige Verpflichtungen
(vereidigter) Fußkurier in städt. Diensten; Stadtbote 
wie Stadtläufer 
in einer Stadt (II) geltend
städt. Amtsstelle zu Prüfung, Messung und Verkauf der von Leinenwebern erzeugten Handelswaren
II Lehengut, das einer Stadt (III) zugehört und dieser zinspflichtig ist; von einer Stadt (III) verliehenes Lehen (I) 
Stadtmauer, Stadtbefestigung
eine städt. Abgabe
wie Stadtknecht 
I aus den Ratsherren (I), zT. auch weiteren Personen bestehendes Herrschaftsgremium einer Stadt (III); idR. unter dem Vorsitz eines Bürgermeisters (I), Schultheißen (I) oder Städtmeisters (I) 
  • 1 als städt. Organ mit legislativen, exekutiven und repräsentativen Aufgaben
  • 2 als städt. Organ mit jurisdiktionellen Zuständigkeiten, insb. als Stadtgericht (I) 
II Mitglied eines Stadtmagistrats (I) 
Befehlshaber einer Stadtgarde, zT. einem Stadthauptmann (II) unterstellt
vereidigter Kunstmaler in städt. Diensten

Stadtmann

, m., im Pl. auch Stadtleute, sowie mit Bezug auf mehrere Städte Städteleute, pl.
I Bürger, Bewohner einer Stadt (II), iU. zum Dorfmann (I) oder Landesmann (II) 
II Ratsherr, Stadtrat (II) 

1Stadtmark

, f., Stadtmarke, f.

2Stadtmark

, n., Stadtmarke, f.
städt. Eichzeichen, auch Prüf- und Zollmarke
wie Stadtakzise 
Markt (I), Marktveranstaltung in einer Stadt (II); gemäß dem der Stadt (III) gewährten Marktrecht (III) 
städt. Amtmann, dem die Aufsicht über den Stadtmarkt obliegt
wie Stadtgebiet (II) 

Stadtmaß

, n., auch f.
für den Herrschaftsbereich einer best. Stadt (III) festgesetzte Maßeinheit; auch das Messgefäß bzw. der Messstab; städt. Eichmaß
eine Stadt (II) umgebende Mauer (I) als Teil der Stadtbefestigung, zugleich als Begrenzung des städt. Rechts- und Friedensbereichs
Ausbesserung der Stadtmauer 
Maurermeister in städt. Diensten; in größeren Städten: als Stadtwerkmeister den städt. Maurerarbeiten vorstehend
wie Stadtmaurer 
eine städt. Maut (I) 
städt. Zolleinnehmer
wie Stadtarzt 
I Ortsvorsteher, Stadtbürgermeister; häufig vom Stadtherrn (I) eingesetzt und mit richterlichen Aufgaben betraut
II ein hochgestellter städt. Verwaltungsbeamter, häufig mit gerichtlichen Zuständigkeiten; oft vom Stadtherrn (I) eingesetzt
III Pächter eines Meierguts, das einer Stadt (III) zugehört bzw. dieser zinspflichtig ist
IV (niederer) städt. Amtmann, dem die Aufsicht über die städt. Landwirtschaft obliegt
landwirtschaftl. Wirtschaftsbetrieb einer Stadt (III) 

Städtmeister

, m., auch Stadtmeister, m.
I Bürgermeister (I) einer Stadt (III); Vorsteher von Stadtrat (I) und Stadtregiment, auch als einer von zwei oder mehr Städtmeistern, die sich in der Stadtregierung abwechseln; häufig zugleich mit richterlichen Befugnissen
III in einer Stadt (II) ansässiger Handwerksmeister
IV bei den Steinmetzen: einer städt. Zunft angehöriger Handwerksmeister, iU. zum Meister in einer Bauhütte
V städt. Prüfer von Gold- und Silberwaren auf deren Edelmetallgehalt

Städtmeisterschaft

, f., Stadtmeisterschaft, f.
I Zuständigkeit, Angelegenheit eines Städtmeisters (I) 
II Gesamtheit der in einer Stadt ansässigen Handwerksmeister
wie Stadtvolk 
wie Stadtzeichen (VI) 
wie Stadtmaß 
vereidigter Abmesser von Getreide (uä.) in städt. Diensten

Stadtmetze

, f., m.
ein städt. Hohlmaß, insb. für Getreide; auch das (amtlich hinterlegte) geeichte Messgefäß der Stadt (III) 

Stadtmetzger

, m., Stadtmetzler, m.
in einer Stadt (II) ansässiger Metzger (I) 
wie Stadtgarde 
in einer Stadt (II) mit (Immobiliar-)Vermögen begütert und daher zu städt. Abgaben verpflichtet
einer Stadt (III) zur Verfügung stehende Gelder
wie Stadtgut (I) 
(vereidigter) Musiker in städt. Diensten; ua. im kirchlichen Bereich, als Turmbläser und bei Festen eingesetzt, auch mit stadtwächterlichen Aufgaben
wie Stadtmusikant 
städt. Kornmesser
einer Stadt (III) zugehörige, häufig von dieser verpachtete Mühle (I) 

Stadtmüller

, m., Stadtmüllner, m.
Inhaber, Betreiber einer Stadtmühle 
I durch eine Stadt (III) geprägte und in Umlauf gebrachte Münze; insb. als Bez. für best. Münzen einzelner Städte
II städt. Münzstätte; auch: das Recht daran mit den damit verbundenen Einnahmen
Leiter einer Stadtmünze (II) 
Scharfrichter im Dienst einer Stadt (III) 
städt. Nachtwache (I) 
(in einen Baum eingeschlagener) Nagel als städt. Grenzzeichen
Beruf, Gewerbe, dessen Ausübung nur in einer Stadt (II) möglich oder zulässig ist
Status als Stadt (III) 
für eine Stadt (III) erforderliche Ausgabe; auch eine Abgabe zur Deckung der Ausgaben
städt. Notar, Stadtschreiber 
Amt, Posten eines Stadtnotars 
wie Stadtnot 

Stadtnutz

, m., Stadtnutzen, m.
städt. Gebrauch, Nutzen, Vorteil
Einkünfte, Ertrag einer Stadt (III) 
wie Stadtvorsteher 
in Wien: obere städtische Finanzbehörde
städt. Oberrichter (I) 

Stadtoberste

, m., Stadtoberst, m., Stadtobrist, m.
II Oberbefehlshaber eines städt. Regiments
Angelegenheit, Aufgaben einer Stadt (III) 
wie Stadtvorsteher 
wie Stadtregiment 

Stadtobrigkeit

, f., Stadtoberkeit, f., im Pl. auch Städteobrigkeiten, f.
Hoheitsträger, Herrschaftsinstitution, Regierungsgremium einer Stadt (III), auch mit gerichtlichen Funktionen; Stadtregiment 
wie Stadtobristenstelle 
Amt, Stellung eines Stadtobersten (II) 
Offizier der Stadtgarde 

Stadtohm

, n., f.
ein städt. Hohlmaß; auch das entsprechende Gefäß
an eine Stadt (III) zu leistende Abgabe, städt. Last
wie Stadtordnung 
eine Stadt (II) und ihre Bewohner betreffendes amtl. Regelwerk, insb. mit polizeirechtlichem Inhalt; auch: (gute) Rechtsordnung einer Stadt (III) 
wie Stadtordnung 
Organist in einer Stadtkirche 
Tätigkeit, Stellung als Stadtorganist 
wie Stadtorganist 
in einer Stadt (II) gängiges, amtl. festgesetztes Zahlungsmittel
wie Stadtpfarrer 
wie Stadtknecht 
Bürger, Bewohner einer Stadt (II) 
Stadtbuch, städt. Register, in dem Verpfändungen (von Liegenschaften) und Zinsen eingetragen werden
städt. Amtsträger, der Abgaben und Bußen eintreibt; auch mit polizeilichen und niedergerichtlichen Aufgaben
Behörde des Stadtpfänders 
wie Stadtpfarrei 
Amt, Posten, Amts- und Seelsorgebereich eines Stadtpfarrers 
Pfarrer (I) an einer Stadtkirche 
wie Stadtpfarrer 
städt. Pfarrkirche (I) 
wie Stadtpfarrer 
Stadtmusikant, der ein Blasinstrument spielt
Amtstätigkeit, Stellung als Stadtpfeifer 
wie Stadtpfeiferdienst 
eine städt. Abgabe

Stadtpferd

, n., im Pl. auch Städtepferde, n.
Pferd (I), das von einer Stadt (III) für gemeinschaftliche Bedürfnisse sowie zum Amtsgebrauch zu halten ist
Handwerker, der im städt. Auftrag Straßenpflaster verlegt oder ausbessert
wie Stadtpflege 
städt. Behörde zur Finanz- und Vermögensverwaltung; zT. mit weiteren Aufgaben betraut
Stadtoberhaupt und Ratsvorsitzender, Stadtbürgermeister; in Augsburg als einer von zweien
Amt, Posten, Stellung eines Stadtpflegers 
an eine Stadt (III) zu leistende Abgaben und Dienstpflichten; auch: Verpflichtung zur Leistung dieser Abgaben und Pflichten; auf einem Grundstück liegende städt. Last
mit Stadtpflicht belastet, zu deren Erbringung verpflichtet
wie Stadttor 
städt. Bediensteter, dem die Aufsicht über ein einzelnes oder mehrere Stadttore obliegt
II Pfund (II) städtischer Münzen
III eine städt. Geldbuße best. Höhe
wie Stadtarzt 
öffentlicher 1Platz (I) in einer Stadt (II) 
I öffentliche Ordnung innerhalb einer Stadt (II) 
II dem städt. Gemeinwohl verpflichtete Ordnungs- und Herrschaftsgewalt, auch Politik einer Stadt (III) 
III dem städt. Gemeinwohl verpflichtete Stadtobrigkeit 
IV städt. Polizei- und Ordnungsbehörde
V Regelwerk für eine Stadt (III), zur Einrichtung einer guten Ordnung, insb. in Handel, Gewerbe und hinsichtlich der guten Sitten (II) 
Institution zur Beförderung insb. von Briefen und Nachrichten innerhalb einer Stadt (II) 
Leiter des städt. Postamts, Posthalter in einer Stadt
von einer Stadt (III) eingesetzter Leiter einer 1Post (I) 
wie Stadtprediger 
wie Stadtpfleger 
Prediger (II) an einer Stadtkirche; auch: wie Stadtpfarrer 
einer Stadt (III) und ihren Bürgern zukommendes (Vor-)Recht, insb. als Ausdruck des Stadtrechts (I); städt. Statut; auch: Stadtrechtsurkunde
für eine Stadt (II) festgesetzte Silberprobe (II) 
wie Stadtknecht 
II in einer Stadt (II) ansässiger Rechtsanwalt, Prokurator (I) 
wie Ratsbuch (I), Stadtbuch (I) 

Stadtprozeß

, m., im Pl. auch Städteprozesse, m.
von einer Stadt (III) oder in deren Interesse geführter Rechtsstreit
Prägestempel mit dem Stadtzeichen (III) 
Grenze, Randstreifen einer Stadt (II); in Stadtrainen im Herrschaftsgebiet einer Stadt (III) 
I aus den Ratsherren (I), zT. auch weiteren Personen bestehendes Herrschaftsgremium einer Stadt (III); idR. unter dem Vorsitz eines Bürgermeisters (I), Schultheißen (I) oder Städtmeisters (I) 
II Mitglied eines Stadtrats (I), Ratsherr
Gebäude, Sitz des Stadtrats (I) 
vom Stadtrat (I) entsandt
(Versammlung zur) Beratschlagung in städt. Angelegenheiten
wie Stadtrat (II) 
wie Stadtschreiber, Ratsschreiber (I) 
(durch den Stadtrat I ausgeübte) Stadtverwaltung 
dem Stadtrat (I) zugehörig
wie Stadtrat (II) 
in einer Stadt (II) tätiger Räuber (I), Dieb
von einer Stadt (III) privilegierter Schornsteinfeger 
aus einer Stadt (II) flüchtig; um sich der dortigen Gerichtsbarkeit zu entziehen
(zeitlich begrenzte oder unbegrenzte) Ausweisung aus dem Herrschaftsgebiet einer Stadt (III); Pflicht, eine Stadt (II) zu verlassen
Bediensteter der städt. Finanzverwaltung, städt. Steuereinnehmer
wie Stadtkämmerei (I) 

Stadtrechnung

, f., im Pl. mit Bezug auf mehrere Städte Städterechnungen, f.
(oft auf ein Jahr bezogene) Auflistung und Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben einer Stadt (III) oder einzelner städt. Behörden
I einem Gemeinwesen vom Kaiser oder Landesherrn verliehene Rechtsstellung als Stadt (III); verbunden mit Statutenhoheit, dem Recht zur Selbstverwaltung und Privilegien wie dem Recht zur Errichtung von Stadtmauern, dem Marktrecht (III), zT. auch dem Münzrecht, Braurecht, Mühlenrecht (II) uä.
II Gesamtheit der einer Stadt (III) und den Stadtbürgern zukommenden Privilegien und Rechte, auch das einzelne Privileg; offen zu Bed. I 
III für eine Stadt (III) und ihre Bewohner geltendes Recht (in seiner Gesamtheit), insb. das von der Stadt kraft eigener Statutenhoheit gesetzte, ggf. vom Stadtherrn bestätigte Recht (Stadtgesetz, Stadtwillkür); offen zu II u. IV 
IV amtl. Regelwerk, das die für eine Stadt (III) und ihre Bewohner geltenden Bestimmungen zusammenfasst, Stadtrechtskodifikation; zT. der Stadt zusammen mit dem Stadtrecht (I) verliehen, zT. kraft eigener Statutenhoheit erstellt, zT. vom Stadtherrn bestätigt; offen zu III 
V (einzelne) Bestimmung im Stadtrecht (III od. IV); auch eine hierauf beruhende Rechtsposition oder -pflicht
VI Rechtsstellung als Stadtbürger, mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten
VII Pflicht, die einem Stadtbürger aufgrund seines Stadtrechts (VI) gegenüber der Stadt (III) obliegt; zB. Abgaben, Wachdienst, Stadtwerk (I); auch: auf Grundbesitz liegende städt. Last, Dienstpflicht; Stadtrecht tun Abgaben an eine Stadt leisten
VIII Herrschaftsgewalt, Rechts- und Justizhoheit einer Stadt (III) 
IX städt. Gerichtsbarkeit, (tagendes) Stadtgericht (I), auch: Sitzung des Stadtgerichts; jm. Stadtrecht tun/sprechen für jn. die Stadtgerichtsbarkeit ausüben; Stadtrecht gebieten (vor ein städt. Gericht) vorladen
X Territorium, das dem Recht und der Gerichtsbarkeit einer Stadt (III) unterliegt; Hoheitsgebiet einer Stadt (III); zu Stadtrecht liegen dem Stadtrecht (III) unterliegen
XI (zeitlich begrenztes) Stadtverbot, Stadtverweisung 
jmd., der das Stadtrecht (III), den Stadtfrieden (I) bricht
amtl. Buch zur Eintragung und Sammlung der Statuten und/oder Privilegien einer Stadt (III); Stadtrecht (IV) 
wie Stadtrecht (IV) 
wie Stadtrecht (VII) 
städt. Gesetzgeber, Verfasser eines Stadtrechts (IV) 
zu Stadtrecht (VI) berechtigt, eingebürgert; hier übtr.
I Vorsteher, Sprecher des Stadtrats (I) 
II Volkstribun
Neufassung des Stadtrechts (IV), Stadtrechtsreformation
Inhaber der Stadtregierung 
Leitungsbefugnis, Herrschaftsmacht und -ausübung über eine Stadt (III) 
Regierung, Regierungsgremium einer Stadt (III); auch: die ausgeübte Regierungstätigkeit, Herrschaft, Stadtregierung; städt. Herrschaftsordnung
Verzeichnis der Einnahmen und Ausgaben einer Stadt (III); auch: städt. Register, Stadtbuch, Stadtgrundbuch 
auf städt. Befehl ausgeführter Kriegszug
1Reiter (I) im Dienst einer Stadt (III); ua. mit Wach- und Botendiensten betraut
wie Stadtrechner 
wie Stadtrechnung 
I Einkünfte einer Stadt (III); insb. aus Abgaben; auch das Recht zur Erhebung
II von einer Stadt (III) zu erbringende Abgaben; Abgabeneinkünfte aus einer Stadt (II) 
Stadtbuch zur Verzeichnung von Renten (I u. III), Erblehen, Grundstücksverpfändungen uä.
wie Stadtkämmerei (I) 
wie Stadtkämmerer 
städt. Gemeinwesen, Stadtstaat
Stadtstatut, städt. Verordnung
Stadtgericht (I), städt. Gerichtsbarkeit
Richter (II), Vorsitzender des Stadtgerichts (I); zT. mit weiteren Aufgaben betraut
I bezügl. seiner Aufgaben als Zivil- und Strafrichter
II bezügl. seiner sonstigen Aufgaben, ua. im Bereich der (Markt- und Feuer-)Polizei, Finanzverwaltung sowie Kranken- und Armenfürsorge
III bezügl. der Abgrenzung seiner räumlichen und sachlichen Zuständigkeit
IV bezügl. seiner Einsetzung, Amtsstellung sowie der Zusammensetzung seines Gerichts
V bezügl. der Gerichtsgebühren, Strafgelder, Richterentlohnung
Posten, Stellung, Behörde eines Stadtrichters 
Gerichtsbarkeit des Stadtrichters 
jmd., der ein Stadtrichteramt ausübt
einen Stadtrichter oder sein Amt betreffend
wie Stadtrichteramt 
wie Stadtmauer 

Stadtrobot

, f., m.?
für eine Stadt (III) zu leistender Frondienst

Stadtrodel

, m., n.?
amtl. Aufzeichnung der Statuten einer Stadt (III); auch: die darin enthaltenen Rechtsregeln
städt. Wasserleitung
wie Stadtausrufer 
wie Stadtfriede (I) 
I Stab des Stadtrutenträgers 
II ein städt. Längenmaß
städt. Amtsdiener, Büttel
wie stadtrüchtig 
stadtbekannt, in der ganzen Stadt (II) berüchtigt

Stadtsache

, f., im Pl. mit Bezug auf mehrere Städte auch Städtesachen, f.
städt. Angelegenheit; (Rechts-)Sache, für welche eine Stadt (III) zuständig ist

Stadtsäckel

, n., m.
wie Stadtkasse 
wie Stadtkämmerer 
Schreiber (I) in einer Stadtkämmerei (I) 
wie Stadtkämmerer 
Inhaber einer städt. Sägemühle 
wie Stadteinwohner; auch: Hintersasse (I) einer Stadt (III) 
jn. in den Stadtsatz annehmen jm. das Recht auf Wohnsitz in der Stadt verleihen
für eine Stadt (III) geltendes Gesetz, Regelwerk; zT. in städt. Autonomie erlassen
Buch (II 1), in dem die Stadtsatzung eingetragen ist
(Straßen-)Reinigung, (Schnee-)Räumung in einer Stadt (II) 
die Stadtsäuberung betreffende städt. Verordnung
berittener Söldner, Aufsitzer im städt. Dienst
von einer Stadt (III) ausgestellte Beweisurkunde
(vereidigter) Schäfer im Dienst einer Stadt (III) 
für die Anschaffungen einer Stadt (III) zuständige Amtsperson
Verwaltungsleiter einer Stadt (III); ua. mit notariellen und gerichtlichen Befugnissen
Stadtwall, Stadtbefestigung
Vermögenswerte, Finanzmittel einer Stadt (III) 
städt. Immobilienschätzer
von einer städt. Obrigkeit angeordnete amtl. Qualitätskontrolle von Waren
ein städt. Hohlmaß für schüttbare Güter
wie Stadtglocke 
Verwalter des Stadtkellers (I); Betreiber der städt. Schenke (I) 
von einer Stadt (III) zu best. Terminen an best. Amtsträger abzugebender Schenkwein (I) 
wie Stadtknecht 
wie Stadtwappen 
I eine städt. Verbrauchssteuer, Stadtakzise 
II eine best. Anzahl von Rutenstreichen oder Schlägen, als von einer Stadt (III) verhängte Strafe
Schlosser im Dienst einer Stadt (III) 
Schlüssel (I) zum Öffnen und Schließen der Stadttore; ua. als Symbol der Herrschaft über eine Stadt (III) 
I Schmied in Diensten einer Stadt (III) 
II in einer Stadt (II) ansässiger (zunftgebundener) Schmied 
in einer Stadt (II) ansässiger (zunftgebundener) Schneider (I) 
Schöffe an einem Stadtgericht (I) 
wie Stadtschöffe 

Stadtschoß

, n., m.
von den Stadtbewohnern zu zahlende städt. (Vermögens-)Steuer
wie Stadtgericht (I) 
wie Stadtschreiberamt 
Leiter der Stadtkanzlei, dem insb. die Ausfertigung amtl. Urkunden und weiterer Schriftstücke, die Protokollführung und Rechtsberatung beim Stadtgericht (I), die Ausarbeitung städt. Satzungen, die juristische Beratung von Magistrat und Stadtregiment sowie die Vertretung der Stadt (III) in äußeren Angelegenheiten obliegen; selten auch als Bez. für weitere Schreiber (I) der Stadtkanzlei; alter Stadtschreiber Stadtschreiber außer Dienst
I bezügl. seiner gerichtlichen Zuständigkeiten, etwa rechtl. Beratung des Gerichts, Protokollführung, Zeugenverhör, Urteilsausfertigung und -bekanntgabe
II bezügl. seiner notariellen Tätigkeiten, insb. Ausfertigen und Siegeln von Urkunden mit dem Stadtsiegel und Aufsetzen von Schriftstücken für Privatpersonen; auch als Urkundszeuge
III bezügl. seiner Funktion als Ratsschreiber (I) und Berater des Magistrats (I) 
IV bezügl. seiner Funktion als Leiter der Stadtkanzlei sowie der Führung der Stadtbücher und der städt. Korrespondenz
V bezügl. seiner Funktion als Verfasser von Formular- und Rechtsbüchern sowie als Redaktor von Stadtstatuten und Stadtrecht (IV); auch mit der Verkündung von Stadtrecht betraut
VI bezügl. seiner Funktion als städt. Gesandter und Diplomat
VII bezügl. seiner Aufgaben bei der städt. Finanzverwaltung, insb. der Abgabeneintreibung
VIII bezügl. weiterer administrativer und (feuer- oder bau-)polizeilicher Aufgaben
IX bezügl. des Stadtschreiberamts als Nebentätigkeit, insb. für Schulmeister (I) in einigen kleineren Städten
X bezügl. seiner Schreibereischüler, Gehilfen und Mitarbeiter
XI bezügl. seiner Amtseinsetzung, Ausbildung und weiterer Einstellungsvoraussetzungen
XII bezügl. seiner Einkünfte, Privilegien und seines Vermögens
Posten, Stellung, Tätigkeit eines Stadtschreibers 
Amtsführung eines Stadtschreibers 
förmliche Anerkennung eines Stadtschreibers im Amt
wie Stadtschreiberamt 
I Amtssitz, Kanzlei (A IV), Schreibstube des Stadtschreibers; als Institution und Baulichkeit
wie Stadtschreiberamt 
Diensteid eines Stadtschreibers 
wie Stadtschreiberamt 
wie Stadtschreiberei (I) 
(Hilfs-)Schreiber in einer Stadtschreiberei (I) 
wie Stadtschreiberamt 
Stellvertreter eines Stadtschreibers 
Aufgaben, Zuständigkeit eines Stadtschreibers 
Inhaber des Stadtschreiberamts 
Ehefrau oder Witwe eines Stadtschreibers 
Entlohnung des Stadtschreibers 
wie Stadtschreiberamt 
wie Stadtschreibereisubstitut 
wie Stadtschreiberei (I) 
Schuh (II) als städt. Längenmaß

Stadtschuld

, f., im Pl. mit Bezug auf mehrere Städte auch Städteschulden, f.
I städt. Schuld (I), Geldschulden einer Stadt (III) 
II (Geld-)Forderung einer Stadt (III), gegenüber einer Stadt bestehende Schuld (I) 
städt. Schuldbuch (III) 
städt. Schule (I); insb. als Lehranstalt in der Trägerschaft einer Stadt (III); auch das Gebäude
Schulgebäude einer Stadtschule 
Schüler, dessen Schulgeld als Stipendium aus der Stadtkasse gezahlt wird
Schulleiter, Lehrer (I 4) einer Stadtschule 
Amt, Posten eines Stadtschulmeisters 

Stadtschultheiß

, m., Stadtschulze, m.
Schultheiß (I 5 u. 6); hochrangiger städt. Amtsträger mit örtlich unterschiedlichem Aufgabenspektrum, insb. als Stadtrichter, Stadtvogt 
Zunft der innerhalb einer Stadt (II) ansässigen Schuster 
in einer Stadt (II) gehaltenes Mastschwein
Schweinehirt im Dienst einer Stadt (III) 
Schüler an einer Stadtschule 
mit einer Schusswaffe ausgerüsteter städt. Wächter, Wachsoldat

2Stadtschütze

, m., im Pl. auch Städteschützen, m.
Flurschütz, Wald- und Feldhüter in städt. Diensten
in städt. Diensten stehender Rüst- und Waffenmeister
Stadtwerker, der Seile uä. herstellt
Sekretsiegel einer Stadt (III); ua. zur Besiegelung städt. Geheimsachen

Stadtsekretär

, m., Stadtsekretarius, m.
wie Stadtschreiber 
wie Stadtsekret 
wie Stadtsekret 
von einer Stadt (III) gewährtes sicheres Geleit (I) 
wie Stadtchirurg 

Stadtsiegel

, n., auch m.
amtl. Siegel (I u. II) einer Stadt (III) 
Amtsperson mit der Verantwortung für das Stadtsiegel 
(kleines) Stadtsiegel 
für eine Stadt (III) geltendes Simmer (I) 
Soldat (II) in städt. Diensten; oft mit polizeilichen Aufgaben
Söldner im Dienst einer Stadt (III) 
I durch eine Stadt (III) vorgenommene amtl. Sperre (I), Versiegelung
II Schließung (und Öffnung) der Stadttore 
III Abriegelung einer Stadt (II); zur Seuchenbekämpfung

Stadtspielmann

, m., Stadtspielleute, pl.
(vereidigter) Spielmann (I) im Dienst einer Stadt (III) 
städt. Spital 
(gewählter) Repräsentant und Wortführer der Bürgerschaft einer Stadt (II) 
städt. Marstall (I); zT. auch als Gefängnis genutzt
(im Rahmen der städt. Autonomie erlassene) Rechtsbestimmung einer Stadt (III) 
städt. Schiffsanlegestelle
I städt. Schandstein 
II städt. Grenzstein
Stempel mit einem Stadtzeichen 

Stadtsteuer

, f., im Pl. auch Städtesteuern, f.
I Steuer, die eine Stadt (III) von den Bewohnern bzw. von den Grundstücken im Stadtgebiet erhebt; meton.: Bezirk, in welchem Grundstücke zur Stadtsteuer herangezogen werden
II Abgabe, die eine Stadt (III) (jährlich) an das Reich oder einen Landesherrn zu zahlen hat
(vereidigter) Einnehmer der Stadtsteuer (I) 
ein städt. Gefängnis
an eine Stadt (III) zu leistende Abgabe, Stadtpflicht 
I in einer Stadt (II) übliches Strafmaß
II göttliche Bestrafung einer Stadt (III) und ihrer Einwohner; droht bei fehlender obrigkeitlicher Strafverfolgung
Vermietung städtischer Immobilien
Sühneleistung für eine Rechtsverletzung nach Stadtrecht (III) 
(gelehrter) Jurist in städt. Diensten, der den städt. Rat (V 2) berät und in Rechtssachen vertritt, auch mit gerichtlichen Funktionen, zT. mit (beratender) Stimme in Rat und Gericht; mancherorts synonym mit Stadtschreiber 
städt. Register, Gerichtsbuch, Stadtbuch 
Sitzung, Versammlung eines Stadtgerichts (I) 
städt. schiffbarer Wassergraben
Tor in der Stadtmauer; besonders bewacht, zudem nachts und bei Gefahr verschlossen; ua. als Zoll- und Zugangskontrollstelle sowie als Ort für amtl. Aushänge
an einem Stadttor positionierter Stadtmautner 
wie Stadtschlüssel 
Hüter, Wächter an einem Stadttor 
wie Stadtsoldat 
(vereidigter) Trompeter im Dienst einer Stadt (III) 
ein städt. Hohlmaß für schüttbare Güter wie Sand und Kies
wie Stadtkasten (I) 
wie stadträumig 
Turm einer Stadt (II), insb. als Teil der Stadtbefestigung bzw. als Wacht- und Uhrturm; zT. zugleich Gefängnis
(Nacht-)Wächter und Turmbläser auf einem Stadtturm; häufig zugleich Stadtmusikant 
Amt, Stelle eines Stadttürmers 
vonseiten einer Stadt (III) (an einem öffentlichen Gebäude) angebrachte große Uhr, Turmuhr
städt. Verkaufs- und Verbrauchssteuer, Akzise
städt. Amtsperson zur Entscheidung von innerstädtischen Grenz-, Bau- und Nachbarstreitigkeiten
städt. Amtsträger mit niedergerichtlichen und notariellen Funktionen, zT. zugleichStadtgerichtsschreiber, Stadtsiegler und Vorsitzender des Gastgerichts (I) 
Substitut, Gehilfe eines Stadtschreibers 
Person, die dem Recht und der Gerichtsbarkeit einer Stadt (III) untersteht

Stadturbar

, n., f.
I städt. Gewerbe, stadtbürgerliche Erwerbstätigkeit; meton.: das Recht zur Ausübung und die Einkünfte daraus
II an den Stadtherrn (I) zu erbringende städt. Abgabe
Urteil des Stadtgerichts (I) 
(Mit-)Inhaber der Stadtregierung 
für Stadtväter gebührend, von den Stadtvätern ausgeübt
I rechtl. Grundordnung, Grundstruktur einer Stadt (III); auch: Stadtstatut 
II Gesamtheit der städt. Ämter und Einrichtungen
von der Stadt (III) beauftragt
jmd., der Stadtverräterei begeht
Verbrechen gegen Stadt (III) und/oder Stadtobrigkeit; mit schweren Strafen bedroht
Stadtverräterei begehend
jmd., der (zur Strafe) aus einer Stadt (II) ausgewiesen ist
Führung der administrativen Geschäfte einer Stadt (III) 
Bewohner einer Stadt (III) 
(zeitlich begrenzte oder unbegrenzte) Ausweisung aus einer Stadt (II) als Strafe
von einer Stadt (III) ausgefertigte beglaubigte Abschrift einer Urkunde
aus Tieren der Stadtbürger bestehende Viehherde, die von einem Stadthirten geweidet wird
I ein städt. Viertelmaß, Quart (I); auch das entsprechende Messgefäß
II Teil einer Stadt (II) als Verwaltungseinheit
Amtsstelle, Posten eines/des Stellvertreters des Stadtpfarrers 

Stadtvogt

, m., im Pl. auch Städtevögte, m.
(urspr.) vom Stadtherrn eingesetzter leitender Beamter einer Stadt mit örtlich unterschiedlichem Aufgabenspektrum; insb. mit der Hoch- und Blutgerichtsbarkeit betraut, auch mit Urkunds-, Aufsichts-, Polizei- und Administrativfunktionen; zT. auch als Bez. für den (jeweiligen) Altbürgermeister; zT. ist das Amt zum Stadthauptmann (II) abgesunken
Posten eines Stadtvogts; Stadtvogtei (I) 
I Amt, Behörde, Gericht, Herrschaftsbefugnis eines Stadtvogts; meton.: der räumliche Zuständigkeitsbereich
II von einer Stadt (III) besorgte Vormundschaft
Vertreter der Stadtvogtei (I) 
Gesamtheit der Bewohner einer Stadt (II), Stadtbevölkerung
wie Stadtvorsteher 
städt. Finanzmittel, städt. Geldvermögen

Stadtvorsteher

, m., im Pl. auch Städtevorsteher, m.
jmd., der einer Stadt (III) vorsteht; Mitglied des Stadtregiments 

Stadt-W

, n.
der Buchstabe W als Stadtzeichen für Breslau (lat. Wratislavia)
öffentliche städt., meist gebührenpflichtige, vom Stadtwäger verantwortete Wägevorrichtung, auf der insb. städt. Ein- und Ausfuhrwaren gewogen werden müssen; auch das Gebäude, in dem gewogen wird
I Wachdienst für eine Stadt (III), (va. nächtliche) Bewachung einer Stadt (II) und der Stadtmauern; insb. als Stadtpflicht 
II Mannschaft, welche die Stadtwache (I) versieht; zT. auch mit polizeilichen Aufgaben
III Dienstgebäude, -raum der Stadtwache (II); zT. mit Haftlokal
wie Stadtwächter 
wie Stadtwachtmeister 
städt. Wachmann, Nachtwächter (I); Angehöriger der Stadtwache (II) 
wie Stadtwache (III) 
Oberaufseher, Befehlshaber der Stadtwache (II); auch: wie Stadtwächter 
städt. Amtsträger, der die Stadtwaage bedient
Handwerker in städt. Diensten, der ua. Wagen, Karren und Räder (I u. II) herstellt
Stadtbuch zur Eintragung von Rechtsgeschäften uä.
Besitz, Herrschaft einer Stadt (II) 
in der (betreffenden) Stadt (II) anerkanntes, dort übliches Zahlungsmittel
wie Stadtgulden (I) 
Nutzwald im Besitz einer Stadt (III) 
(vereidigter) Holzschläger in einem Stadtwald 
Befestigungswall, Wallanlage entlang des Stadtgrabens (I), als Teil der Stadtbefestigung
Wappenbild als Hoheits- und Erkennungszeichen einer Stadt (III) 
Münzwardein im Dienst einer Stadt (III) 
städt. Wasserversorgung, städt. Gewässer
städt. Institution zum Umtausch von (fremden) Münzen, dann auch für Geldanlagen und zur Kreditvergabe; städt. Bank, städt. Kreditinstitut; auch die Tätigkeit dieser Institution
wie Stadtwechsel 
(von einer Stadt III belehnter oder bestallter) Leiter des Stadtwechsels 
künstlich angelegter Teich als Viehtränke und Schwemme (I) in einer Stadt
Weg zu einer bzw. in eine Stadt (II) 
(von Auswärtigen erhobene) städt. Straßennutzungsabgabe
Wehranlage um eine Stadt (II); Verteidigung der Stadt
wie Stadtknecht 
der Herrschaft und dem Recht einer Stadt (III) unterworfenes Gebiet sowie das in diesem Gebiet geltende Recht
Weideland im städt. Gemeinbesitz, das zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmt ist
I in einer Stadt (II) gekelterter Wein
II für ein städt. Weinreichnis ausgewählter Wein
städt. Keller zu Lagerung, Verkauf und Ausschank von Wein
wie Stadtwirt?
für eine Stadt (III) übernommener Auftrag; auch als Fall echter 1Not (II) 
I Dienstpflicht, Arbeitsdienst zur Verrichtung von Bauarbeiten für eine Stadt (III), zB. im Stadtgraben (I) 
II städt. Arbeitshaus
III Stadtarbeit, Tätigkeit als Stadtwerker 
V hochwertiges Tuch, das städt. Ansprüchen genügt
Ausübung eines städt. Arbeitsdienstes
Handwerker in städt. Diensten

Stadtwerkmann

, m., Stadtwerkleute, pl.
wie Stadtwerker 
Handwerksmeister in städt. Diensten, der die in seinem Gewerk tätigen Stadtwerker (zB. Maurer, Zimmerer) anleitet und überwacht; zT. zugleich Zunftmeister; oft einem Stadtbaumeister unterstellt
Werkschuh als städt. Längenmaß
städt. Gemeinwesen; Regierungs- und Verwaltungsstruktur einer Stadt (III) 
städt. Eichgewicht?
Sammlung der (im Rahmen der städt. Autonomie erlassenen) Statuten einer Stadt (III) 
Wirt, Vorsteher eines Stadtkellers (I), einer Stadtwirtschaft (I) 
I städt. Gastwirtschaft
II Wirtschaftssystem, ökonomische Infrastruktur einer Stadt (II); Gesamtheit der Wirtschaftsbetriebe in einer Stadt (II) 
wie Stadtweide 
wie Stadteinwohner 
I Recht in einer Stadt (II) zu wohnen
II zum Wohnen bestimmte Räumlichkeit in einer Stadt (II) 
Waagmeister der städt. Wollwaage
in einer Stadt (II) ansässiger, zT. auch von einer Stadt (III) bestallter Wundarzt; Stadtchirurg 
wie Stadtgebrauch 
Zaunmacher in städt. Diensten
Zehntabgabe von Grundstücken im Stadtgebiet (II) 
städt. Unkosten für Verköstigung
Wappenbild einer Stadt (III); auch (vereinfachtes, meist dem Wappen nachempfundenes) Erkennungszeichen der Stadt
I Stadtwappen als Hoheitszeichen und zur Repräsentation einer Stadt (III) 
II städt. Eichzeichen
III städt. Beschauzeichen; zur Bestätigung von Herkunft und Qualität
IV städt. Zollmarke
V Herkunftszeichen für Münzen einer Stadt (III) 
VI städt. Erkennungsmarke für erlaubtes Betteln
VII (auf einem Tier angebrachtes) Brandzeichen zum Nachweis der Herkunft eines Tiers aus einer Stadt (II) 
städt. Beamter, der für die Sicherheit und Ordnung in der Stadt (II) zuständig ist, Vorsteher der Stadtpolizei (IV); auch mit Abgabeneintreibung betraut
städt. Gebäude zur Aufbewahrung von Geschützen, Waffen und Munition
Oberaufseher über das städt. Waffenarsenal
wie Stadtgrenze; meton.: Stadtgebiet (II) 
im Holzbau tätiger Stadtwerkmeister 
wie Stadtzimmermann 
städt. Einnehmer von Stadtgefällen, Zinsen uä.; Amtsträger in der städt. Finanzverwaltung
ein Ratsamt im Bereich der städt. Finanzverwaltung
wie Stadtzinser 
bei der Einfuhr von Waren in eine Stadt (II) zu zahlende Abgabe; auch: Recht auf Erhebung des Zolls, Zollstätte
wie Stadtzöllner 
städt. Zolleinnehmer
I städt. Gefängnis
II unter Stadteinwohnern herrschende Moral und Disziplin
eine städt. Handels- und Gewerbesteuer, Abgabe auf Ein- und Ausfuhr
städt. Gemarkung
wie Stadtgebiet (I u. II)
städt. Befestigungsgraben, insb. zwischen Zwinger- und Stadtmauer; auch allg.: Stadtbefestigung
wie Stadtnachrichter