Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtalmosen
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Stadtalmosen
, n.
Armenkasse einer Stadt (III); städt. Einrichtung zur Armenfürsorge
- almosen-pfleger M. wird hiemit befehlicht, aus dem gemeinschafftlichen stadt-almosen ... zu bestreitung der aufgewandten begraͤbnuͤß kosten ... drey guͤlden zu reichen1700 Struve,PfälzKHist. 857Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- denjenigen, welche keine arbeit finden ... [soll] aus dem gemeinen ærario oder dem stadt-allmosen ein groschen auf ihr ansuchen gereichet werden1737 AltenburgSamml. I 395Faksimile - in Google Books
- W., seines alters 15 jahr, nach dem tod seines vatters ... bey seiner von dem statt-almosen sich erhaltenden mutter sich aufhaltend1739 Schindler,VerbrFreib. 273